Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Benötigen Sie Hilfe im Erbrecht?

Dann helfe ich Ihnen gern. Und zwar zum einen als Fachanwalt für Erbrecht. Zum anderen habe ich für Sie Muster und Berechnungsprogramme erstellt, die Ihnen weiterhelfen sollen.

Spezialisierung im Erbrecht

  • Beratung und Gestaltung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Vertretung vor Gericht
  • VorsorgeAnwalt
  • Fachbuchautor
  • Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten
Ich bearbeite nur Mandate im Erbrecht. Wenn es in Ihrem Fall zum Beispiel um den Pflichtteil, eine Erbengemeinschaft, ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht geht, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Hier finden sie eine Übersicht zu meinen Leistungen.

Die Mandatsbearbeitung im Erbrecht erfordert Spezialwissen. Natürlich besuche ich dafür Seminare und Tagungen, lese Fachzeitschriften und Fachbücher und tausche mich mit Kollegen aus. Sie finden mich darüber hinaus in verschiedenen erbrechtlichen Diskussionsforen. Aus meiner Erfahrung lernt man nirgendwo so viel über das Erbrecht, wie bei der streitigen Diskussion von Erbrechtsfällen. Dort werden Argumente ausgetauscht, Urteile hinterfragt und Lösungswege gefunden. Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge zum Erbrecht in meinem Erbrechtsblog. Lesen Sie selbst!

Zur erfolgreichen Mandatsbearbeitung im Erbrecht gehört mehr: Strategie und Taktik. Ich helfe Ihnen, das Richtige zum richtigen Zeitpunkt zu tun. Außerdem spielt in manchem Fällen die Psychologie eine wichtige Rolle. Es kommt nicht nur darauf an, was ich schreibe, sondern auch wie ich es schreibe. Ich verstehe mich als Prozessanwalt, der die Rechte seiner Mandanten aktiv vor Gericht durchsetzt. Ich führe erbrechtliche Verfahren an vielen Gerichten in Deutschland.

Ich erhalte regelmäßig Fälle, an denen sich vorher ein anderer Rechtsanwalt versucht hat. Diese Mandate sind leider oft viel schwieriger zu bearbeiten, als wenn ich das Mandat von Beginn an geführt hätte. Die Herausforderung nehme ich jedoch gern an. Ich gebe Ihnen auch eine zweite Meinung zu einem Fall, der von einem anderen Rechtsanwalt bearbeitet wird.

Mein Einsatz für Sie

Meine Mandanten fragen häufig: Wie sind meine Erfolgsaussichten? Ich antworte: Ich mache nur das, was ich auch für aussichtsreich halte. Wenn der Richter zu einer anderen Auffassung gelangen sollte, dann kämpfe ich mit ganzer Kraft für Sie.

Es gibt Fälle, mit offenen Erfolgsaussichten, zum Beispiel wenn der Ausgang von einer Beweisaufnahme abhängt. In diesen Fällen weise ich Sie mit deutlichen Worten auf die Risiken und auf die Kosten hin und überlasse Ihnen die Entscheidung, ob Sie das Risiko wagen wollen.

Erstberatung

Meine Fälle beginnen sehr häufig mit einer Erstberatung. Sie erhalten eine erste Orientierung und können mich besser kennen lernen. Teilweise lässt sich auch der Fall bereits in der Erstberatung lösen.

Bitte kontaktieren Sie mich und schildern Sie mir Ihr Anliegen..

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier