Erbrecht und Vorsorge
Ihr Rechtsanwalt im Erbrecht und VorsorgeAnwalt
Rechtsanwalt Thomas Papenmeier ist Ihr Ansprechpartner im Erbrecht und als VorsorgeAnwalt. Sie finden auf dieser Webseite eine detaillierte Darstellung der Rechtsdienstleistungen und Informationen zum Erbrecht und Vorsorgerecht.Das Erbrecht ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Leider berücksichtigen Mandanten dies bei der Wahl ihrer Berater nicht immer. Aus diesem Grund ist das Erbrecht aus meiner Erfahrung und aus Gesprächen mit Kollegen auch davon geprägt, dass recht häufig Mandanten von einem Allgemeinanwalt zu einem Erbrechtsanwalt wechseln. Diese Mandate sind regelmäßig schwerer zu bearbeiten, als wenn der Mandant sofort den richtigen Anwalt gewählt hätte.
Meine Tätigkeit im Erbrecht besteht im Wesentlichen aus der Beratung, der Gestaltung und der Prozessvertretung. Daneben stehe ich Ihnen als Testamentsvollstrecker, VorsorgeAnwalt oder Schiedsrichter in Erbstreitigkeiten zur Verfügung.
BeratungDie Beratung ist die Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit. Sie ist Rechtsanwendung im Einzelfall und beginnt mit der sorgfältigen Erfassung des Sachverhalts. Sie können die Beratung häufig vorbereiten, indem Sie bereits einen Stammbaum aufzeichnen, der alle Beteiligten enthält. |
GestaltungDie Gestaltung ist ein Kernbereich des Erbrechts. Sie reicht von der vorweggenommenen Erbfolge über den Entwurf eines Testaments bis zum Abschluss einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung. |
ProzessvertretungIm Erbrecht werden sehr viele Fälle außergerichtlich und gütlich erledigt. Wenn zwischen den Beteiligten ein unlösbarer Streit besteht, dann erhebt früher oder später eine Partei Klage. Im Gerichtsverfahren ist vor allem die Rechtstechnik gefragt. Das Verfahren folgt bestimmten Spielregeln, deren Missachtung zu Rechtsverlusten führen kann. Vor einer Klage ist noch zu überlegen, ob mit dem Gegner eine Schiedsvereinbarung getroffen werden sollte. Die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens kann für beide Parteien Vorteile bieten. |

