Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Thomas Papenmeier bietet Ihnen Beratung, Gestaltung und Prozessvertretung Im Erbrecht. Daneben steht er Ihnen als Testamentsvollstrecker, VorsorgeAnwalt oder Schiedsrichter in Erbstreitigkeiten zur Verfügung.
Beratung
Die Beratung ist die Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit. Sie ist Rechtsanwendung im Einzelfall und beginnt mit der sorgfältigen Erfassung des Sachverhalts. Sie können die Beratung häufig vorbereiten, indem Sie bereits einen Stammbaum aufzeichnen, der alle Beteiligten enthält. Unsere Mandate beginnen häufig mit einer
Erstberatung. In einem Beratungsgespräch oder auf Wunsch telefonisch und/oder per E-Mail erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihres Falls. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob und wie Sie weiter vorgehen wollen. Teilweise werden wir auch um Zweitmeinungen zu Fällen gebeten, die andere Rechtsanwälte bearbeiten.
Gestaltung
Die Gestaltung ist ein Kernbereich des Erbrechts. Sie reicht von der vorweggenommenen Erbfolge über den Entwurf eines Testaments bis zum Abschluss einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung.
Prozessvertretung
Im Erbrecht werden sehr viele Fälle außergerichtlich und gütlich erledigt. Wenn zwischen den Beteiligten ein unlösbarer Streit besteht, dann erhebt früher oder später eine Partei Klage. Im Gerichtsverfahren ist vor allem die Rechtstechnik gefragt. Das Verfahren folgt bestimmten Spielregeln, deren Missachtung zu Rechtsverlusten führen kann. Vor einer Klage ist noch zu überlegen, ob mit dem Gegner eine Schiedsvereinbarung getroffen werden sollte. Die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens kann für beide Parteien Vorteile bieten.
Testamentsvollstrecker
Als Testamentsvollstrecker bin ich der verlängerte Arm des Erblassers nach seinem Tod. Es gibt Testamentsgestaltungen, in denen ein Testamentsvollstrecker zwingend ist - etwa das sogenannte Behindertentestament. In anderen Fällen ist ein Testamentsvollstrecker häufig nützlich. Vorteilhaft ist es, wenn die Einzelheiten zur Testamentsvollstreckung bereits zu Lebzeiten mit unserer Kanzlei abgesprochen und vereinbart werden.
VorsorgeAnwalt

Ich stehe Ihnen gerne als VorsorgeAnwalt zur Verfügung. Ein VorsorgeAnwalt gestaltet Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.) und kann von Ihnen als Vorsorgebevollmächtigter eingesetzt werden.
Lesen Sie mehr: Was ist ein Vorsorgeanwalt?
Schiedsrichter in Erbstreitigkeiten
Gerne stehe ich Ihnen als Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen die Schiedsordung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten.
Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE) ist eine private Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Sie ist vom Gesetz vorgesehen und liefert vollwertige Entscheidungen. Das Schiedsverfahren ist nichtöffentlich. Die Offenlegung von Familiengeheimnissen und der damit verbundene Ansehensverlust werden vermieden.
1 Im Vergleich zu einem Zivilprozess über mehrere Instanzen ist das Schiedsverfahren kostengünstiger.
2 In der Regel ist das Schiedsverfahren schneller als ein konventioneller Prozess.
3 Das Schiedsverfahren hat eine besondere Vergleichseignung.
4 Der wichtigste Vorteil liegt darin, dass die Parteien Schiedsrichter auswählen können, die als Experten auf ihrem Gebiet gelten oder das besondere Vertrauen der Parteien genießen.
5 Lesen Sie hier mehr zum Thema Schiedsgericht in Erbstreitigkeiten.
Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei befindet sich in Eilenburg in der Nähe von Leipzig. Eilenburg hat ein eigenes Amtsgericht. Dorthin lassen wir uns regelmäßig Nachlassakten von auswärtigen Nachlassgerichten senden. Im Zivilprozess befinden wir uns regelmäßig vor dem Landgericht Leipzig aber auch vor anderen Gerichten in ganz Deutschland.
1 Werner, ZEV 2011, 506.
2 Werner, ZEV 2011, 506.
3 Werner, ZEV 2011, 506.
4 Werner, ZEV 2011, 506.
5 Werner, ZEV 2011, 506 (507).