Optimale Vorsorge

Welche Vorsorgeregelungen benötige ich für eine optimale Vorsorge?

  1. Einführung - Vorsorge für die Geschäftsunfähigkeit und den Tod
  2. Das Testament
  3. Die Testamentsvollstreckung
  4. Die Schiedsklausel
  5. Die Vorsorgevollmacht
  6. Das Grundverhältnis
  7. Die Patientenverfügung
  8. Der VorsorgeAnwalt
  9. Die Bestattungsverfügung
  10. Vorsorge-Checkliste

Einführung - Vorsorge für die Geschäftsunfähigkeit und den Tod

Es gibt zwei Fälle, die gravierende Einschnitte mit sich bringen, den Tod und die Geschäftsunfähigkeit. Für beide Fälle sollten Sie vorsorgen. Der Tod ist sicher. Unsicher ist hingegen die Stunde seines Eintritts. Unsicher ist auch die Sterbereihenfolge innerhalb einer Familie. Es gibt statistisch wahrscheinliche und statistisch unwahrscheinliche Verläufe. Aber auch die unwahrscheinlichen Verläufe treten ein. Für all dies können und sollten Sie vorsorgen. Nachfolgend soll das Premiumpaket vorgestellt werden. Ob Sie dieses brauchen oder wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Es sind immer auch "abgespeckte" Varianten möglich. Aber die Maximallösung bietet eine gute Orientierung.

Die eigene Geschäftsunfähigkeit bringt ebenfalls gravierende Einschnitte mit sich. Nicht jeder wird geschäftsunfähig, bevor er stirbt. Wenn es aber jemanden "erwischt", dann ist es zu spät für eine Vorsorgeregelung.

Das Testament

Nach dem Tod stellt sich die Frage, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Dafür sollten Sie ein Testament errichten. Als Sonderfälle kommen das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehegatten und ein Erbvertrag in Betracht. Ein Testament bietet Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nur mit rechtlicher Beratung voll ausschöpfen können.

Risiken, wenn Sie kein oder ein fehlerhaftes Testament errichten:
  • Das Vermögen fällt der falschen Person zu.
  • Der Nachlass wird durch unnötige Pflichtteilsansprüche belastet.
  • Die Bedachten müssen zu viel Erbschaftsteuer bezahlen.
  • Eine Aufdeckung stiller Reserven führt zu einer Einkommensteuerbelastung ohne tatsächlichen Gewinn.
  • Der Nachlass ist nicht handlungsfähig.

Die Testamentsvollstreckung

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann verschiedene Ziele verfolgen. Sie können die gesamte Abwicklung in kompetente Hände geben und Ihren Erben viel Aufwand und Mühe ersparen. Sie können aber auch Anordnungen an den Testamentsvollstrecker erteilen, die dieser nach Ihrem Tod umsetzen muss. Der Testamentsvollstrecker kann quasi als verlängerter Arm aus dem Grab heraus auch nach Ihrem Tod noch Ihre Wünsche umsetzen. Ein Testamentsvollstrecker kann aber auch die Aufgabe haben, den Nachlass vor dem Zugriff von Gläubigern der Bedachten zu schützen. Im Fall eines sogenannten Behindertentestaments verhindert der Testamentsvollstrecker den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe.

Die Schiedsklausel

Mit einer Schiedsklausel können Sie dafür sorgen, dass etwaige Streitigkeiten über Ihren Nachlass vor einem kompetenten Schiedsgericht verhandelt werden. Dieses Verfahren bietet zahlreiche Vorteile vor der Anrufung der staatlichen Gerichte, die in erbrechtlichen Streitigkeiten keinen guten Ruf genießen.

Die Vorsorgevollmacht

Wer geschäftsunfähig ist, kann nicht mehr selbst handeln. Das Gesetz nimmt dies jedoch nicht hin. Deshalb bestellt das Betreuungsgericht für den Betroffenen einen Betreuer. Wer diese staatliche Einmischung verhindern will, der muss eine Vorsorgevollmacht erteilen. Eine solide Vorsorgevollmacht muss individuell auf die Bedürfnisse des Vollmachtgebers abgestimmt werden.

Risiken, wenn keine oder eine fehlerhafte Vorsorgevollmacht erteilt wird:
  • Die Vollmacht wird im Rechtsverkehr nicht anerkannt.
  • Der Bevollmächtigte erhält zu wenig Rechtsmacht und es muss ergänzend ein Betreuer bestellt werden.
  • Der Bevollmächtigte erhält zu viel Macht und missbraucht diese.
  • Der Bevollmächtigte fällt weg, ohne dass ein Ersatzbevollmächtigter verfügbar ist.

Das Grundverhältnis

Zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten besteht ein sogenanntes Grundverhältnis. Wird dieses nicht ausgestaltet, gelten im Regelfall die gesetzlichen Vorschriften des Auftragsrechts. Dies kann für den Vollmachtgeber ebenso misslich sein, wie für den Bevollmächtigten. Bei letzterem spricht man von der sogenannten "Vollmachtsfalle". Deshalb muss das Grundverhältnis individuell ausgestaltet werden. Es handelt sich um einen Vertrag, den der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte unterschreiben müssen.

Risiken, wenn das Grundverhältnis nicht sachgerecht ausgestaltet wird:
  • Eine fehlende Handlungspflicht des Bevollmächtigten führt zu Versorgungslücken beim Vollmachtgeber.
  • Der Bevollmächtigte haftet für einfache Fahrlässigkeit.
  • Der Bevollmächtigte muss den Erben des Vollmachtgebers umfassende Rechenschaft legen und haftet für Fehlbeträge.
  • Das Verhältnis zwischen mehreren Bevollmächtigten ist nicht geregelt.
  • Der Bevollmächtigte erhält keine Aufwandsentschädigung oder Vergütung, obwohl er mit der Vollmachtsausübung enorm belastet ist.

Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Ihre Anweisungen für künftige und noch unbekannte Behandlungssituationen für den Fall, dass Sie geschäftsunfähig sind oder Ihren Willen nicht mehr äußern können. Auch die Patientenverfügung muss individuell angepasst werden. Mit der Patientenverfügung entlasten Sie später Ihren Vorsorgebevollmächtigten und Ihre Angehörigen, weil Sie ihnen die Richtung vorgeben.

Risiken, wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen:
  • Ihre Behandlungswünsche müssen umständlich ermittelt werden.
  • Wenn die Behandlungswünsche fehlerhaft ermittelt werden, werden Sie möglicherweise gegen Ihren Willen behandelt.
  • Wenn die Behandlungswünsche fehlerhaft ermittelt werden, werden Sie möglicherweise nicht behandelt, obwohl Sie eine Behandlung wünschen.
  • Es kommt zu Auseinandersetzungen, die vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Der VorsorgeAnwalt

Der VorsorgeAnwalt e.V. (www.vorsorgeanwalt.de) ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die Ihnen als Vorsorgebevollmächtigte zur Verfügung stehen. Der Verein sorgt dafür, dass seine Mitglieder mit den gleichen hochwertigen Standards arbeiten. Unter anderem ist sichergestellt, dass ein anderer VorsorgeAnwalt nachrückt, wenn Ihr VorsorgeAnwalt ausfallen sollte. Hier können Sie beim VorsorgeAnwalt e.V. kostenlos und unverbindlich verschiedene Ratgeber anfordern.

Die Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung regeln Sie Details zu Ihrer Bestattung. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Verträge mit Bestattungsunternehmen abzuschließen. Es sollte in diesen Fällen aber darauf geachtet werden, dass Sie auch für den Fall der Insolvenz des Bestattungsunternehmens gesichert sind.

Vorsorge-Checkliste

Eine schöne Hilfe für Ihre eigene Vorsorge bietet die Vorsorge-Checkliste des VorsorgeAnwalt e.V. Die Vorsorge-Checkliste bieten wir Ihnen im PDF-Format zum Download an: Vorsorge-Checkliste herunterladen

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Papenmeier & Zöhner
Rechtsanwälte in Partnerschaft