Geschiedener Ehegatte als Erbe

Irrtum

Nach der Scheidung hat der Ex-Ehegatte kein gesetzliches Erbrecht mehr. Auch ein Testament zu Gunsten des Ex-Ehegatten ist in der Regel unwirksam.1 Manch ein Ehegatte meint nun, der andere Ehegatte sei dauerhaft vom Erbe ausgeschlossen.

Klarstellung

Bei einer unglücklichen Sterbereihenfolge kann das Erbe am Ende doch dem geschiedenen Ehegatten zufallen. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn beide Ehegatten ein Kind haben, das weder verheiratet ist, noch Abkömmlinge hat. Stirbt nun zum Beispiel der Ehemann, so erbt das Kind. Verstirbt das Kind vor der Ehefrau, so ist die Ehefrau Erbin des Kindes.2 Ihr fällt am Ende also doch der Nachlass zu. Dies lässt sich mit einem sogenannten "Geschiedenentestament" verhindern. Allerdings hat dieses auch Nachteile, die in der konkreten Beratung abgewogen werden müssen.
1 § 2077 Absatz 1 BGB.
2 § 1925 Absatz 1 BGB.