Erbrecht Papenmeier

Papenmeier & Zöhner

Rechtsanwälte in Partnerschaft

Erbrecht und Vorsorge von Rechtsanwalt Thomas Papenmeier

Puschkinstraße 68
04838 Eilenburg
Telefon: 03423-701799
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Irrtümer im Erbrecht

Irrtümer im Erbrecht haben oft schwerwiegende finanzielle Folgen. Hier finden Sie einige Beispiele.

Pflichtteilsrecht

  • Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen auf den Pflichtteilsanspruch
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch = Schenkung x Pflichtteilsquote? (jetzt unter Pflichtteil)
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch bei einer Lebensversicherung mit Bezugsrecht

Erbfolge

  • Irrtum, eine Stellvertretung sei bei der Erbausschlagung nicht möglich.
  • Irrtum, der Ehegatte sei immer gesetzlicher Alleinerbe, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat.
  • Kann der geschiedene Ehegatte trotzdem erben?
  • Verbindliche Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar?

Nachlassabwicklung

  • Erbauseinandersetzungsklage als Voraussetzung der Teilungsversteigerung?
  • Testamentseröffnung für die Schlusserben bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag

Untermenü

  • Übersicht
  • Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch
  • Vertretung bei Erbausschlagung
  • Ehegatte als gesetzlicher Alleinerbe?
  • Geschiedener Ehegatte als Erbe
  • Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar?
  • Pflichtteilsergänzung - Berechnung
  • Pflichtteilsergänzung Lebensversicherung
  • Voraussetzung der Teilungsversteigerung
  • Testamentseröffnung Schlusserben

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Kontakt

  • Telefon: 03423 / 70 17 99
  • Fax: 03423 / 70 18 65
  • E-Mail: info@rechtsanwalt-eilenburg.de

  • Anschrift:
  • Puschkinstraße 68
  • 04838 Eilenburg

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