Papenmeier & Zöhner
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Erbrecht und Vorsorge von Rechtsanwalt Thomas Papenmeier
Puschkinstraße 68
04838 Eilenburg
Telefon: 03423-701799
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Irrtümer im Erbrecht
Irrtümer im Erbrecht haben oft schwerwiegende finanzielle Folgen. Hier finden Sie einige Beispiele.
Pflichtteilsrecht
Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen auf den Pflichtteilsanspruch
Pflichtteilsergänzungsanspruch = Schenkung x Pflichtteilsquote?
(jetzt unter Pflichtteil)
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei einer Lebensversicherung mit Bezugsrecht
Erbfolge
Irrtum, eine Stellvertretung sei bei der Erbausschlagung nicht möglich.
Irrtum, der Ehegatte sei immer gesetzlicher Alleinerbe, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat.
Kann der geschiedene Ehegatte trotzdem erben?
Verbindliche Feststellung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar?
Nachlassabwicklung
Erbauseinandersetzungsklage als Voraussetzung der Teilungsversteigerung?
Testamentseröffnung für die Schlusserben bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag
Untermenü
Übersicht
Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch
Vertretung bei Erbausschlagung
Ehegatte als gesetzlicher Alleinerbe?
Geschiedener Ehegatte als Erbe
Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch den Notar?
Pflichtteilsergänzung - Berechnung
Pflichtteilsergänzung Lebensversicherung
Voraussetzung der Teilungsversteigerung
Testamentseröffnung Schlusserben