Erbrecht kostenbewusst
Sie haben ein erbrechtliches Problem, sei es nach einem Erbfall, sei es, dass Ihnen bewusst geworden ist, dass Sie etwas für die Vorsorge tun müssen. Geld wollen Sie dafür möglichst wenig ausgeben. Dafür sind Sie auch bereit, Abstriche zu machen. Hier erfahren Sie, was möglich ist und welche Risiken Sie gegebenenfalls eingehen.
Vorsorgevollmacht
Die ideale Vorsorgegestaltung besteht aus einem Gesamtpaket aus Vorsorgevollmacht, Grundverhältnis, Patientenverfügung, Betreuungsleitfaden, Notfallcard, Bestattungsverfügung, Betreuungsverfügung und ggf. Organspendeverfügung. Diese Paket wurde vom VorsorgeAnwalt e.V. entwickelt und ist das Non-Plus-Ultra. Das Paket wird individuell angepasst und setzt auch einen gewissen Arbteitsaufwand beim Vollmachtgeber voraus, weil er seine gesamten Wünsche zusammentragen muss.
Speziell für den Alltagsgebrauch bei "normalen" Verhältnissen bieten wir das
kleine Vorsorgepaket an. Dieses enthält keine Extras, aber eine umfassende Vorsorge zu einem sehr günstigen Preis.
Für die Vorsorgeregelungen anderer Berater - seien es Rechtsanwälte oder Notare - kann und will ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Ich habe schon viel gesehen, was mich erschaudern ließ. Letztlich hängt die Qualität der Vorsorgerelungen von der Person des Beraters ab.
Wer weiter sparen möchte, muss sein Glück mit einer Internetsuchmachine wie Google versuchen. Auf den ersten Blick liefert die Suchanfrage nach "Vorsorgevollmacht" zahlreiche Ergebnisse. Bei einer näheren Betrachtung stellt sich heraus, dass nur eine handvoll verschiedener Muster existieren. Die anderen haben alle voneinander abgeschrieben. Ich habe kein Muster gefunden, dass fehlerfrei war. Dennoch werden viele Muster in vielen Fällen funktionieren. Nur wenn man auf eine Lücke trifft, dann wird es arg ... und teuer. Die Herausgeber der Mustervollmachten haften nicht, wenn sie "Mist bauen". Dieses Risiko gehen Sie dann aber bewusst ein.
Die Vorsorgevollmacht kann im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Das kostet Geld.
1 Die Gerichte können auf dieses Vorsorgeregister "zu jeder Zeit"
2 zugreifen. Damit soll verhindert werden, dass das Gericht eine Betreuung einrichtet, wenn eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Wollen Sie eigentlich wirklich, dass die Gerichte jederzeit abfragen können, wem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben? Vertrauen Sie den Bediensteten beim Gericht? Wenn Ihr Vorsorgebevollmächtigter geeignet ist, wird er auch so merken, wann er tätig werden muss. Dann genügt es auch, wenn der Vorsorgebevollmächtigte die Vollmacht selbst hat. Die Registrierung im Vorsorgeregister können Sie sich daher schenken. Wichtiger ist es, dass ein kleines Kärtchen in der Brieftasche den Namen und die Telefonnummer des Vorsorgebevollmächtigten enthält. Idealerweise befindet sich dieses Kärtchen über der Krankenkarte.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Der wichtigste Anwendungsfall sind Grundstücksgeschäfte.
3 Um an eine öffentlich beglaubigte Vollmacht zu kommen, müssen Sie Geld ausgeben. Zum einen können Sie diese bei einem Notar bekommen. Der Gesetzgeber hat aber die kostenbewussten Vollmachtgeber erhört und eine Beglaubigungsbefugnis der Betreuungsbehörden geschaffen. Dort kostet die Unterschriftsbeglaubigung 10 €.
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Grundverhältnis bei der Vorsorgevollmacht
Ein Grundverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht? Was ist das? Das ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Es regelt die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten, zum Beispiel die Haftung des Bevollmächtigten. In den durchschnittichen Musterformularen werden Sie keine Regelung zum Grundverhältnis finden. Braucht man sowas? Ja, unbedingt! Aber das kostet Geld. Wenn Sie das Grundverhältnis nicht regeln, dann greifen die gesetzlichen Vorschriften ein, meist das Auftragsrecht. Passen dessen Rechtsfolgen? Das ist eine komplizierte Frage, die sich nur im Einzelfall beantworten lässt. Hier können deutliche Risiken liegen.
Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung können Sie sich komplett ohne Kosten durchmogeln. Die Schriftform genügt auch für die schwierigen Fälle. Eine eindeutige Patientenverfügung erspart später viel Ärger. Aber auch wenn die Patientenverfügung widersprüchlich oder lückenhaft ist, werden die Beteiligten später zu einer Lösung kommen (müssen).
Testament
Nichts bereitet einem Erbrechtler mehr Freude, als ein Testament, das von den Beteiligten selbst verfasst und durchdacht wurde. In klarer deutscher Sprache finden sich genaue Anweisungen, was mit dem Nachlass geschehen soll. Den Tablettwagen bekommt unbedingt die Nachbarin. Der alte Fernseher geht ans Enkelkind und die Beerdigung soll die böse Schwiegertochter bezahlen. Schlecht ist dann allerdings, wenn hierbei Vermögensgegenstände vergessen werden oder sich die Verhältnisse bis zum Erbfall ändern.
Deshalb müssen Sie eine klare Regelung ersinnen, wenn Sie Ihr Testament selbst entwerfen. Setzen Sie die Erben zu Bruchteilen ein und verteilen Sie Gegenstände allenfalls als Vermächtnis. Dann können Sie es schaffen. Ob Ihre Nachlassgestaltung funktioniert, zeigt sich dann beim Erbfall. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Möge Ihr Testament nicht Ihr Andenken beschädigen!
Ein Wort zur Form des Testaments: Haben Sie gelernt, schöne Texte mit dem Computer oder der Schreibmaschine zu schreiben? Dann vergessen Sie das schnell wieder! Sie müssen Ihr Testament vollständig eigenhändig schreiben und unterschreiben. Die Unterschrift muss im wahrsten Sinne des Wortes unter dem Text stehen. Hin und wieder unterschreiben Erblasser über oder neben dem Text. Diese Testamente sind unwirksam.
Nach dem Erbfall
Szenenwechsel. Es ist ein Erbfall in der Familie eingetreten. Sie sind in einer Erbengemeinschaft gelandet, der böse Bruder hat die Wohnung der Erblasserin leergeräumt und die Bank lässt Sie nicht ans Geld? Die Probleme nach einem Erbfall sind schier endlos. Früher oder später reift die Erkenntnis: Ich brauche Hilfe!
Was tun? Das Offensichtliche? Zum Rechtsanwalt? Das ist natürlich die beste Entscheidung, aber - zumindest auf den ersten Blick - auch die teuerste.
Alternativen? Sie können zum Beispiel Ihr Problem in Foren beschreiben. Sie werden dort eine Vielzahl von Tipps erhalten, begonnen von: "Alles ausschlagen." bis "Schäm Dich, Du Erbschleicher!". Dazwischen verstecken sich meist auch ernstgemeinte Hinweise, teilweise sogar richtige. Sind Sie ein Menschenkenner? Dann bekommen Sie vielleicht heraus, welchen Forenbeitrag Sie Ihrem weiteren Handeln zugrunde legen sollten.
Dann gibt es noch das Nachlassgericht. Dort sitzen freundliche Bedienstete, die den ganzen lieben langen Tag nur darauf warten, dass Sie dort anrufen und Ihre rechtlichen Fragen loswerden. Ihr Gegenüber am Telefon wird "hocherfreut" sein, von Ihnen zu hören. Das Nachlassgericht gehört zum jeweiligen Amtsgericht. Es gibt nur einen kleinen Haken: Rechtsberatung dürfen die Gerichte gar nicht erteilen. Es ist auch nicht ihre Aufgabe. In der Zeit, in der Sie Ihre Rechtsprobleme beim Nachlassgericht vortragen, schaffen die Bediensteten ihre normale Arbeit nicht. Als Dankeschön bekommen sie dann Sachstandsanfragen oder sogar Dienstaufsichtsbeschwerden von den Beteiligten anderer Verfahren, deren Sachen liegenbleiben.
1 http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/index.php
2 http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Zentrales-Vorsorgeregister-ZVR.php, 08.10.2010.
3 § 29 Absatz 1 Satz 1 GBO.
4 § 6 Absatz 5 Satz 1 BtBG.