Beratung & mehr
Erstberatung - immer eine gute Idee

Die Erstberatung dient dazu, dass wir uns einen Überblick verschaffen - Ich über den Sachverhalt und Sie über das Recht. Ich muss Ihren Sachverhalt in allen seinen Einzelheiten verstehen. Es wird vielfach unterschätzt, wie wichtig eine exakte Sachverhaltsermittlung ist. Danach erkläre ich Ihnen, welche rechtlichen Folgen sich aus diesem Sachverhalt ergeben und welche Möglichkeiten Sie haben. Sie entscheiden sodann, wie Sie weiter verfahren möchten. Wenn Ihnen der Rechtsrat aus der Erstberatung genügt, dann hat es dabei sein Bewenden. Das kommt insbesondere in zwei Fällen vor. Der eine Fall ist, dass der Mandant nach der Beratung in der Lage ist, seinen Fall selbst zu lösen. Der andere Fall ist, dass die Chancen schlecht stehen und ich von einer weiteren Rechtsverfolgung abrate bzw. dazu rate, die gegnerischen Ansprüche zu erfüllen. Besteht weiterer Handlungsbedarf, helfe ich Ihnen gerne bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung weiter. In der Erstberatung teile ich Ihnen auch mit, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Die Erstberatung kostet pauschal
119 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Zusatzkosten. Für diesen Preis steht Ihnen mein fundiertes Erbrechtswissen zur Verfügung. Dies ist möglich, weil ich mich unabhängig vom jeweiligen Einzelfall sehr viel mit dem Erbrecht beschäftige.
Ich möchte noch eine Frage ansprechen, die bei vielen Mandanten eine Rolle spielt. Immer wieder habe ich Mandanten am Telefon, die in anderen Gegenden Deutschlands oder sogar in anderen Ländern wohnen. Diese Mandanten fragen zurecht danach, ob es vom Kostenaufwand her vertretbar ist, wenn sie mich beauftragen. Für die Erstberatung spielt die Entfernung keine Rolle. Aber auch bei der weiteren Vertretung ist die Entfernung in der Regel kein Problem. Die Einzelheiten hängen sehr stark vom jeweiligen Fall ab. Dies können wir gerne im Vorfeld einer Beauftragung besprechen.
Wenn Sie ein erbrechtliches Problem haben, dann zögern Sie nicht weiter. Kontaktieren Sie mich und verschaffen Sie sich Gewissheit!
Hier finden Sie die Kontaktdaten...
Einzelne Rechtsdienstleistungen
Die Tätigkeit im Erbrecht und im Vorsorgerecht lässt sich in bestimmte Kategorien einordnen. Diese sind nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge dargestellt.
- Bedürftigentestament:
Testament für bedürftige oder überschuldete Erben.
- Behindertentestament:
Testament für behinderte Kinder.
- Beratung nach dem Erbfall:
Nach dem Erbfall müssen die Beteiligten in der Regel handeln, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
- Erbauseinandersetzung:
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
- Erbausschlagung:
Beratung über die Ausschlagung einer Erbschaft.
- Pflichtteilsanspruch, Abwehr: Auskunftserteilung, Berechnung der Anspruchshöhe, ggf. außergerichtliche und
gerichtliche Abwehr der Zuvielforderung
- Pflichtteilsanspruch, Geltendmachung: Geltendmachung des
Auskunfts-, Wertermittlungs-,
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs, ggf. Auskunftsklage und Zahlungsklage.
- Testamentswartung:
Überprüfung eines eigenhändigen oder notariellen Testaments
- Unternehmensnachfolge:
Übergang eines Unternehmens auf die nächste Generation.
- Vollmachtsmissbrauch:
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem (Vorsorge- oder Konto-)Bevollmächtigten.
- Vorsorgepaket: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten für Unternehmer.