Beratung & mehr
Erstberatung
In der Erstberatung erfassen und sortieren wir den Sachverhalt und schätzen diesen juristisch ein, soweit dies bereits möglich ist. Wie es dann weiter geht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Häufig ist eine Akteneinsicht erforderlich. Teilweise müssen weitere Unterlagen beschafft werden. Wenn Sie es wünschen, vertreten wir Sie gerne außergerichtlich oder gerichtlich. Teilweise genügt auch bereits die Erstberatung. Die Erstberatung kostet pauschal
119 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Zusatzkosten.
Einzelne Rechtsdienstleistungen
Die Tätigkeit im Erbrecht und im Vorsorgerecht lässt sich in bestimmte Kategorien einordnen. Diese sind nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge dargestellt.
- Bedürftigentestament:
Testament für bedürftige oder überschuldete Erben.
- Behindertentestament:
Testament für behinderte Kinder.
- Beratung nach dem Erbfall:
Nach dem Erbfall müssen die Beteiligten in der Regel handeln, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
- Erbauseinandersetzung:
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
- Erbausschlagung:
Beratung über die Ausschlagung einer Erbschaft.
- Pflichtteilsanspruch, Abwehr: Auskunftserteilung, Berechnung der Anspruchshöhe, ggf. außergerichtliche und
gerichtliche Abwehr der Zuvielforderung
- Pflichtteilsanspruch, Geltendmachung: Geltendmachung des
Auskunfts-, Wertermittlungs-,
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs, ggf. Auskunftsklage und Zahlungsklage.
- Testamentswartung:
Überprüfung eines eigenhändigen oder notariellen Testaments
- Unternehmensnachfolge:
Übergang eines Unternehmens auf die nächste Generation.
- Vollmachtsmissbrauch:
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem (Vorsorge- oder Konto-)Bevollmächtigten.
- Vorsorgepaket: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, Kontovollmachten, Vorsorgevollmachten für Unternehmer.