Testamentswartung
Handlungsbedarf
Ein Testament spiegelt die Lebens- und Vermögenssituation zu
einem bestimmten Zeitpunkt wider, auch wenn darin Prognosen angestellt
werden. Ändern sich die familiären, finanziellen oder rechtlichen Gegebenheiten
muss auch das Testament angepasst werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere,
wenn Sie eine der folgenden Fragen mit ja beantworten können.
- Wissen Sie nicht mehr, was in Ihrem Testament steht?
- Ist in Ihrer Familie seit der Testamentserrichtung jemand gestorben?
- Sind weitere Familienmitglieder hinzugekommen (Geburt, Adoption)?
- Hat ein Familienmitglied geheiratet oder sich scheiden lassen?
- Ist ein Familienmitglied oder ein familienfremder Erbe geschäftsunfähig geworden und vielleicht sogar unter Betreuung gestellt worden?
- Stammt Ihr Testament noch aus DDR-Zeiten?
- Hat sich Ihre Vermögenssituation verändert?
- Sind Gegenstände, die Sie vermacht haben, aus Ihrem Vermögen ausgeschieden?
Leistungen
Die anwaltliche Leistung besteht in einer Beratung. Zunächst überprüfen
wir das Testament daraufhin, ob es in sich stimmig ist und ob es eine
unkomplizierte Abwicklung ermöglicht. Sodann vergleichen wir die Regelungen
im Testament mit Ihren Zielvorstellungen. Sollte ein Handlungsbedarf
bestehen, zeigen wir die Probleme auf. Sie können das Testament dann entweder
selbst nachbessern oder mich mit der Erstellung eines neuen Testaments
beauftragen. Das ist dann allerdings eine andere Rechtsdienstleistung.
- Erfassung Ihrer Familienverhältnisse (Stammbaum)
- Erfassung Ihrer Vermögensverhältnisse
- Erfassung Ihrer Ziele
- Überprüfung des Testaments auf rechtliche Stimmigkeit und Durchführbarkeit
- Abgleich des Testaments mit den Zielen
- Abgleich des Testaments mit Bezugsrechten bei Lebensversicherungen
und Geldanlagen
- Abgleich des Testaments mit der Vorsorgevollmacht bzw. dem Vertrag
zur Regelung des Innenverhältnisses
Kosten
Bei Fällen ohne erhöhtes Haftungsrisiko bieten wir Ihnen die Testamentswartung
für
200 € pauschal inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne weitere
Nebenkosten an.
Weitereführende Links