Unternehmensnachfolge
Handlungsbedarf
Der Übergang eines Unternehmens auf die nächste Generation ist eine komplexe
Angelegenheit, unabhängig davon ob er im Erbgang oder schenkungsweise zu Lebzeiten
erfolgt. Es gilt erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche
Fallstricke zu vermeiden. Durch die Erbschaftsteuer und durch die
Pflichtteilsansprüche
wird dem Unternehmen Liquidität enzogen. Hierdurch kann das Unternehmen in die
Krise geraten. Eine vorausschauende Gestaltung kann diese Risiken abfedern.
Zugleich steht oft auch die Absicherung des Erblassers
oder seiner Familie im Mittelpunkt der Überlegungen.
Leistungen
Zu erbringen ist eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung. Unter
anderem kommt es darauf an, in welcher Gesellschaftsform das Unternehmen
betrieben wird und welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag oder die
Satzung enthält. Die Anzahl, Qualifikation und Leistungsbereitschaft der Kinder
ist zu berücksichtigen. Gegebenenfalls steht zur Zeit der Testamentserrichtung
noch gar nicht fest, welches Kind in das Unternehmen nachfolgen soll.
Findet sich kein Nachfolger, kann auch eine Lösung über eine Stiftung als Unternehmensträger
gesucht werden. Im einzelnen umfasst die Unternehmensnachfolgeberatung inbesondere:
- Testaments- oder Vertragsgestaltung
- Pflichtteilsrechte
- Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Risiken der Einkommensteuer (Aufdeckung stiller Reserven)
Kosten
Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab und müssen individuell ausgehandelt werden.