Unternehmensnachfolge

Handlungsbedarf

Der Übergang eines Unternehmens auf die nächste Generation ist eine komplexe Angelegenheit, unabhängig davon ob er im Erbgang oder schenkungsweise zu Lebzeiten erfolgt. Es gilt erbrechtliche, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Durch die Erbschaftsteuer und durch die Pflichtteilsansprüche wird dem Unternehmen Liquidität enzogen. Hierdurch kann das Unternehmen in die Krise geraten. Eine vorausschauende Gestaltung kann diese Risiken abfedern. Zugleich steht oft auch die Absicherung des Erblassers oder seiner Familie im Mittelpunkt der Überlegungen.

Leistungen

Zu erbringen ist eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung. Unter anderem kommt es darauf an, in welcher Gesellschaftsform das Unternehmen betrieben wird und welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung enthält. Die Anzahl, Qualifikation und Leistungsbereitschaft der Kinder ist zu berücksichtigen. Gegebenenfalls steht zur Zeit der Testamentserrichtung noch gar nicht fest, welches Kind in das Unternehmen nachfolgen soll. Findet sich kein Nachfolger, kann auch eine Lösung über eine Stiftung als Unternehmensträger gesucht werden. Im einzelnen umfasst die Unternehmensnachfolgeberatung inbesondere:
  • Testaments- oder Vertragsgestaltung
  • Pflichtteilsrechte
  • Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Risiken der Einkommensteuer (Aufdeckung stiller Reserven)

Kosten

Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab und müssen individuell ausgehandelt werden.