Vorsorgepaket
- Handlungsbedarf
- Kleines Vorsorgepaket
- Großes Vorsorgepaket
- VorsorgeAnwalt
- Vorsorgevollmacht für Unternehmer
Handlungsbedarf
Jeder hat Angelegenheiten zu besorgen.1 Beispiele sind:- Rente beantragen und verwalten
- Lebensmittel, Kleidung, Medikamente kaufen
- Miete bezahlen
- Steuern bezahlen
- Versicherungen abschließen, aktualisieren oder kündigen
- Vermögen verwalten
- Altenheim suchen
- Ärztliche Versorgung veranlassen
- Pflege organisieren, Pflegeheim suchen, Heimvertrag abschließen
Teilweise herrscht der Irrtum vor, dass sich Ehegatten gegenseitig vertreten könnten oder dass Kinder später Erklärungen für ihre Eltern abgeben könnten. Dem ist jedoch nicht so. Nur Eltern minderjähriger Kinder haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Sonst kann sich im Familienkreis niemand kraft Gesetzes gegenseitig vertreten.
Das Gesetz nimmt es nicht hin, dass eine geschäftsunfähige Person handlungsunfähig ist. Deshalb rollt in diesem Fall eine schwere Maschinerie aus Betreuungsgericht und Betreuung an. Dabei besteht die Gefahr, dass plötzlich ein familienfremder Berufsbetreuer das Vermögen verwaltet und die persönlichen Entscheidungen für die geschäftsunfähige Person trifft. Hierzu gehört zum Beispiel die Unterbringung in einem Pflegeheim. Sollte ein Familienangehöriger die Betreuung übernehmen, dann sitzen ihm ständig das Betreuungsgericht oder ein Kontrollbetreuer im Nacken und verlangen penible Nachweise. Überdies erfährt jeder von der eigenen Hilfsbedürftigkeit, wenn ein Betreuer bestellt wird.2
Dies lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig Regelungen für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit getroffen werden. Bevor Sie jetzt loslegen und sich das erstbeste Formular aus dem Internet ziehen, möchte ich aus dem Buch von Prof. Dr. Zimmermann zitieren:
Es gibt hunderte von Musterformularen für Vorsorgevollmachten, in Büchern, Broschüren und Zeitschriften sind sie abgedruckt. Viele sind brauchbar, viele sind rechtlich bedenklich, einige sind falsch, viele stammen von anonymen Verfassern mit unbekannter juristischer Qualifikation. [...] Oft spiegeln die Formulare die Sicht dessen wider, der das Formular entworfen hat; der Vollmachtgeber aber hat ganz andere Bedürfnisse und (finanzielle) Verhältnisse, ein anderes Umfeld, das Formular passt für ihn nicht.3
Kleines Vorsorgepaket
Leistungen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Überprüfung der Kontovollmachten
- Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
- Abstimmung mit dem Testament
- Betreuungsverfügung
Kosten
Für das kleine Vorsorgepaket fällt in einem normalen Fall ohne erhöhtes Haftungsrisiko4 ein Pauschalhonorar von 200 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen an. Wenn Regelungen für zwei Ehegatten oder Lebensgefährten gewünscht werden, kostet das kleine Vorsorgepaket 250 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.Zusätzlich fallen ggf. Kosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an. Diese Kosten richten sich beim Notar nach dem Gegenstandswert. Bei der Betreuungsbehörde betragen sie immer 10 €. Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.
Großes Vorsorgepaket
Leistungen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Überprüfung der Kontovollmachten
- Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
- Abstimmung mit dem Testament
- Betreuungsverfügung
- Bevollmächtigtenleitfaden
- Notfallcard
- Notrufkarte
Kosten
Das große Vorsorgepaket kostet regelmäßig 1.000 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.Es fallen Notarkosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an. Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.
VorsorgeAnwalt
VorsorgeAnwalt als Unterstützungsbevollmächtigter
Regelmäßig werden als Hauptbevollmächtigte nahe Angehörige eingesetzt. Diese können bei schwierigen Vermögenslagen oder bei Problemen im persönlichen Bereich schnell überfordert sein. Dies ist kein Vorwurf, da mit der Ausübung der Vorsorgevollmacht eine Menge Probleme über den Bevollmächtigten hereinbrechen können, mit denen er nie zuvor im Leben konfrontiert war. Für diesen Fall kann es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt als Unterstützungsbevollmächtigten einzusetzen. Der Unterstützungsbevollmächtigte kontrolliert den Hauptbevollmächtigten im vorher bestimmten Umfang. Er entlastet den Hauptbevollmächtigten, so dass dieser keine spätere Haftung fürchten muss. In vorher bestimmten besonderen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Unterstützungsbevollmächtigten erforderlich.Zimmermann führt in seinem Buch aus, die Vorsorgevollmacht habe den großen Nachteil, dass der Bevollmächtigte (fast) nicht vom Gericht kontrolliert werde. Er meint daher, dass eine Betreuung mit Betreuungsverfügung der Vorsorgevollmacht vorzuziehen sei.5 Das ist jedoch nicht richtig. Der Vollmachtgeber sollte möglichst verhindern, dass sich das Gericht in seinem privaten Lebensbereich betätigt. Oder würden Sie einem unbekannten Dritten, den Sie noch nie gesehen haben und dessen Qualifikation und ethisches Grundverständnis Sie nicht einschätzen können, Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit anvertrauen? Der VorsorgeAnwalt füllt diese Schutzlücke für den Vollmachtgeber, indem er den Vorsorgebevollmächtigten im vorher festgelegten Umfang kontrolliert.
Für die Tätigkeit als Unterstützungsbevollmächtigter fällt ein Stundenhonorar an. Dieses entsteht in dem Umfang, in dem der Unterstützungsbevollmächtigte tätig ist. Kommt es nicht zum Gebrauch der Vollmacht, verbleibt es bei den Kosten für die Gestaltung.
Fällt der Unterstützungsbevollmächtigte aus, so empfiehlt sich eine Regelung, wonach der VorsorgeAnwalt e.V. einen anderen VorsorgeAnwalt nachbenennen darf.
VorsorgeAnwalt als Hauptbevollmächtigter
Wenn Sie keine geeignete Person als Vorsorgebevollmächtigten haben, können Sie auch einen VorsorgeAnwalt direkt als Hauptbevollmächtigten einsetzen. Auch in diesem Fall fällt ein Stundenhonorar in dem Umfang an, in dem der VorsorgeAnwalt tätig wird.Vorsorgevollmacht für Unternehmer
Bei Unternehmern ist es nicht damit getan, eine Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich zu erteilen. Vielmehr muss überlegt werden, was mit dem Unternehmen im Vorsorgefall passieren soll. Jedenfalls kurzfristig muss es in der Regel fortgeführt werden. Dazu bedarf es einer geeigneten Person. Zusätzlich muss diese Person die erforderliche Rechtsmacht erhalten. Zu überlegen ist hier neben einer Vorsorgevollmacht auch die Organvertretungsmacht als Geschäftsführer, die Prokura und die Handlungsvollmacht. Im Innenverhältnis müssen umfangreiche Handlungsanweisungen erstellt werden, damit der Bevollmächtigte auch weiß, was er mit dem Unternehmen anfangen soll. Dies fängt bei simplen Dingen an: Der Bevollmächtigte benötigt zum Beispiel die Schlüssel und die Passwörter für den Computer. Andernfalls vergehen Tage oder Wochen, bis er handlungsfähig wird.Weiterführende Links
1 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 1.
2 Locher, FamRB 2004, 30 (31).
3 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 129.
4 Gewöhnliche Vermögensverhältnisse, kein Unternehmen
5 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 37.
2 Locher, FamRB 2004, 30 (31).
3 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 129.
4 Gewöhnliche Vermögensverhältnisse, kein Unternehmen
5 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 37.

