Vorsorgepaket
Handlungsbedarf
Jeder hat Angelegenheiten zu
besorgen.
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Beispiele sind:
- Rente beantragen und verwalten
- Lebensmittel, Kleidung, Medikamente kaufen
- Miete bezahlen
- Steuern bezahlen
- Versicherungen abschließen, aktualisieren oder kündigen
- Vermögen verwalten
- Altenheim suchen
- Ärztliche Versorgung veranlassen
- Pflege organisieren, Pflegeheim suchen, Heimvertrag abschließen
Werden diese Angelegenheiten nicht erledigt, hat dies fast immer schlimme Folgen.
Teilweise schadet man sich unmittelbar selbst, wenn es an Nahrung, Kleidung oder
ärztlicher Versorgung mangelt. Teilweise provoziert man rechtliche Folgen, wenn man
zum Beispiel seine Miete oder Steuern nicht bezahlt. Diese Folgen sind regelmäßig gerecht,
wenn sie auf der schuldhaften Untätigkeit desjenigen beruhen, den sie treffen. Was
passiert aber, wenn jemand diese Dinge selbst überhaupt nicht mehr besorgen kann?
Teilweise herrscht der Irrtum vor, dass sich Ehegatten gegenseitig vertreten könnten oder dass Kinder später Erklärungen für ihre Eltern abgeben könnten. Dem ist jedoch nicht so. Nur Eltern minderjähriger Kinder haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Sonst kann sich im Familienkreis niemand kraft Gesetzes gegenseitig vertreten.
Das Gesetz nimmt es nicht hin, dass eine geschäftsunfähige Person handlungsunfähig ist. Deshalb rollt
in diesem Fall eine schwere Maschinerie aus Betreuungsgericht und Betreuung an. Dabei besteht die Gefahr,
dass plötzlich ein familienfremder Berufsbetreuer das Vermögen verwaltet und die persönlichen Entscheidungen
für die geschäftsunfähige Person trifft. Hierzu gehört zum Beispiel die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Sollte ein Familienangehöriger die Betreuung übernehmen, dann sitzen ihm ständig das Betreuungsgericht oder ein
Kontrollbetreuer im Nacken und verlangen penible Nachweise. Überdies erfährt jeder
von der eigenen Hilfsbedürftigkeit, wenn ein Betreuer bestellt wird.
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Dies lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig Regelungen für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit getroffen
werden. Bevor Sie jetzt loslegen und sich das erstbeste Formular aus dem Internet ziehen,
möchte ich aus dem Buch von Prof. Dr. Zimmermann zitieren:
Es gibt hunderte von Musterformularen für Vorsorgevollmachten, in
Büchern, Broschüren und Zeitschriften sind sie abgedruckt. Viele sind brauchbar,
viele sind rechtlich bedenklich, einige sind falsch, viele stammen von anonymen
Verfassern mit unbekannter juristischer Qualifikation. [...] Oft spiegeln die Formulare
die Sicht dessen wider, der das Formular entworfen hat; der Vollmachtgeber aber hat ganz
andere Bedürfnisse und (finanzielle) Verhältnisse, ein anderes Umfeld, das Formular passt
für ihn nicht.3
Kleines Vorsorgepaket
Das
kleine Vorsorgepaket besteht aus einer eingehenden Beratung und der Gestaltung
individueller Entwürfe einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer
Vereinbarung zur Regelung des Grundverhältnisses.
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Überprüfung der Kontovollmachten
- Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
- Abstimmung mit dem Testament
- Betreuungsverfügung
Kosten
Für das kleine Vorsorgepaket fällt in einem normalen Fall ohne erhöhtes
Haftungsrisiko
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ein Pauschalhonorar von
200 € inklusive
Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen an. Wenn Regelungen für zwei Ehegatten
oder Lebensgefährten gewünscht werden, kostet das kleine Vorsorgepaket
250 €
inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.
Zusätzlich fallen ggf. Kosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an. Diese Kosten richten sich beim Notar nach dem Gegenstandswert. Bei der Betreuungsbehörde betragen sie immer
10 €.
Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem
Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.
Großes Vorsorgepaket
Das
große Vorsorgepaket ist die Maximalvariante. Es bietet insbesondere auch
eine ausreichende Grundlage, wenn ein familienfremder Bevollmächtigter (z.B. ein VorsorgeAnwalt)
als Bevollmächtigter oder Unterstützungsbevollmächtigter tätig werden soll. Das große
Vorsorgepaket umfasst das kleine Vorsorgepaket. Zusätzlich
wird ein Bevollmächtigtenleitfaden erstellt. Dabei handelt es sich um eine umfassende
Erfassung Ihrer Wünsche und Lebensverhältnisse, die bei der späteren Tätigkeit des
Bevollmächtigten unschätzbare Dienste leistet. Des Weiteren erhalten Sie eine
Notfallcard und eine Notrufkarte, damit sichergestellt ist, dass Ihr Bevollmächtigter
im Ernstfall auch sofort informiert wird und dass Ihre Patientenverfügung aufgefunden
wird.
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Überprüfung der Kontovollmachten
- Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
- Abstimmung mit dem Testament
- Betreuungsverfügung
- Bevollmächtigtenleitfaden
- Notfallcard
- Notrufkarte
Kosten
Das große Vorsorgepaket kostet
regelmäßig
1.000 € inklusive
Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.
Es fallen Notarkosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an.
Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem
Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.
VorsorgeAnwalt
VorsorgeAnwalt als Unterstützungsbevollmächtigter
Regelmäßig werden als Hauptbevollmächtigte nahe Angehörige eingesetzt. Diese können
bei schwierigen Vermögenslagen oder bei Problemen im persönlichen Bereich schnell
überfordert sein. Dies ist kein Vorwurf, da mit der Ausübung der Vorsorgevollmacht
eine Menge Probleme über den Bevollmächtigten hereinbrechen können, mit denen er nie zuvor
im Leben konfrontiert war. Für diesen Fall kann es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt
als Unterstützungsbevollmächtigten einzusetzen. Der Unterstützungsbevollmächtigte
kontrolliert den Hauptbevollmächtigten im vorher bestimmten Umfang. Er entlastet
den Hauptbevollmächtigten, so dass dieser keine spätere Haftung fürchten muss. In vorher
bestimmten besonderen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Unterstützungsbevollmächtigten
erforderlich.
Zimmermann führt in seinem Buch aus, die Vorsorgevollmacht habe den großen Nachteil, dass
der Bevollmächtigte (fast) nicht vom Gericht kontrolliert werde. Er meint daher, dass eine
Betreuung mit Betreuungsverfügung der Vorsorgevollmacht vorzuziehen sei.
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Das ist jedoch nicht richtig. Der Vollmachtgeber sollte möglichst verhindern, dass sich das
Gericht in seinem privaten Lebensbereich betätigt. Oder würden Sie einem unbekannten
Dritten, den Sie noch nie gesehen haben und dessen Qualifikation und ethisches
Grundverständnis Sie nicht einschätzen können, Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit anvertrauen?
Der VorsorgeAnwalt füllt diese Schutzlücke für den Vollmachtgeber, indem er den Vorsorgebevollmächtigten
im vorher festgelegten Umfang kontrolliert.
Für die Tätigkeit als Unterstützungsbevollmächtigter fällt ein Stundenhonorar an. Dieses
entsteht in dem Umfang, in dem der Unterstützungsbevollmächtigte tätig ist. Kommt es nicht
zum Gebrauch der Vollmacht, verbleibt es bei den Kosten für die Gestaltung.
Fällt der Unterstützungsbevollmächtigte aus, so empfiehlt sich eine Regelung, wonach der
VorsorgeAnwalt e.V. einen anderen VorsorgeAnwalt nachbenennen
darf.
VorsorgeAnwalt als Hauptbevollmächtigter
Wenn Sie keine geeignete Person als Vorsorgebevollmächtigten haben, können Sie auch einen
VorsorgeAnwalt direkt als Hauptbevollmächtigten einsetzen. Auch in diesem Fall fällt
ein Stundenhonorar in dem Umfang an, in dem der VorsorgeAnwalt tätig wird.
Vorsorgevollmacht für Unternehmer
Bei Unternehmern ist es nicht damit getan, eine Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich
zu erteilen. Vielmehr muss überlegt werden, was mit dem Unternehmen im Vorsorgefall
passieren soll. Jedenfalls kurzfristig muss es in der Regel fortgeführt werden. Dazu
bedarf es einer geeigneten Person. Zusätzlich muss diese Person die erforderliche
Rechtsmacht erhalten. Zu überlegen ist hier neben einer Vorsorgevollmacht auch die
Organvertretungsmacht als Geschäftsführer, die Prokura und die Handlungsvollmacht. Im
Innenverhältnis müssen umfangreiche Handlungsanweisungen erstellt werden, damit der
Bevollmächtigte auch weiß, was er mit dem Unternehmen anfangen soll. Dies fängt bei
simplen Dingen an: Der Bevollmächtigte benötigt zum Beispiel die Schlüssel und die
Passwörter für den Computer. Andernfalls vergehen Tage oder Wochen, bis er handlungsfähig
wird.
1 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 1.
2 Locher, FamRB 2004, 30 (31).
3 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 129.
4 Gewöhnliche Vermögensverhältnisse, kein Unternehmen
5 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 37.