Vorsorgepaket

Handlungsbedarf

Jeder hat Angelegenheiten zu besorgen.1 Beispiele sind:
  • Rente beantragen und verwalten
  • Lebensmittel, Kleidung, Medikamente kaufen
  • Miete bezahlen
  • Steuern bezahlen
  • Versicherungen abschließen, aktualisieren oder kündigen
  • Vermögen verwalten
  • Altenheim suchen
  • Ärztliche Versorgung veranlassen
  • Pflege organisieren, Pflegeheim suchen, Heimvertrag abschließen
Werden diese Angelegenheiten nicht erledigt, hat dies fast immer schlimme Folgen. Teilweise schadet man sich unmittelbar selbst, wenn es an Nahrung, Kleidung oder ärztlicher Versorgung mangelt. Teilweise provoziert man rechtliche Folgen, wenn man zum Beispiel seine Miete oder Steuern nicht bezahlt. Diese Folgen sind regelmäßig gerecht, wenn sie auf der schuldhaften Untätigkeit desjenigen beruhen, den sie treffen. Was passiert aber, wenn jemand diese Dinge selbst überhaupt nicht mehr besorgen kann?

Teilweise herrscht der Irrtum vor, dass sich Ehegatten gegenseitig vertreten könnten oder dass Kinder später Erklärungen für ihre Eltern abgeben könnten. Dem ist jedoch nicht so. Nur Eltern minderjähriger Kinder haben ein gesetzliches Vertretungsrecht. Sonst kann sich im Familienkreis niemand kraft Gesetzes gegenseitig vertreten.

Das Gesetz nimmt es nicht hin, dass eine geschäftsunfähige Person handlungsunfähig ist. Deshalb rollt in diesem Fall eine schwere Maschinerie aus Betreuungsgericht und Betreuung an. Dabei besteht die Gefahr, dass plötzlich ein familienfremder Berufsbetreuer das Vermögen verwaltet und die persönlichen Entscheidungen für die geschäftsunfähige Person trifft. Hierzu gehört zum Beispiel die Unterbringung in einem Pflegeheim. Sollte ein Familienangehöriger die Betreuung übernehmen, dann sitzen ihm ständig das Betreuungsgericht oder ein Kontrollbetreuer im Nacken und verlangen penible Nachweise. Überdies erfährt jeder von der eigenen Hilfsbedürftigkeit, wenn ein Betreuer bestellt wird.2

Dies lässt sich vermeiden, wenn rechtzeitig Regelungen für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit getroffen werden. Bevor Sie jetzt loslegen und sich das erstbeste Formular aus dem Internet ziehen, möchte ich aus dem Buch von Prof. Dr. Zimmermann zitieren:

Es gibt hunderte von Musterformularen für Vorsorgevollmachten, in Büchern, Broschüren und Zeitschriften sind sie abgedruckt. Viele sind brauchbar, viele sind rechtlich bedenklich, einige sind falsch, viele stammen von anonymen Verfassern mit unbekannter juristischer Qualifikation. [...] Oft spiegeln die Formulare die Sicht dessen wider, der das Formular entworfen hat; der Vollmachtgeber aber hat ganz andere Bedürfnisse und (finanzielle) Verhältnisse, ein anderes Umfeld, das Formular passt für ihn nicht.3

Kleines Vorsorgepaket

Leistungen

Das kleine Vorsorgepaket besteht aus einer eingehenden Beratung und der Gestaltung individueller Entwürfe einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Vereinbarung zur Regelung des Grundverhältnisses.
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Überprüfung der Kontovollmachten
  • Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
  • Abstimmung mit dem Testament
  • Betreuungsverfügung

Kosten

Für das kleine Vorsorgepaket fällt in einem normalen Fall ohne erhöhtes Haftungsrisiko4 ein Pauschalhonorar von 200 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen an. Wenn Regelungen für zwei Ehegatten oder Lebensgefährten gewünscht werden, kostet das kleine Vorsorgepaket 250 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.

Zusätzlich fallen ggf. Kosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an. Diese Kosten richten sich beim Notar nach dem Gegenstandswert. Bei der Betreuungsbehörde betragen sie immer 10 €. Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.

Großes Vorsorgepaket

Leistungen

Das große Vorsorgepaket ist die Maximalvariante. Es bietet insbesondere auch eine ausreichende Grundlage, wenn ein familienfremder Bevollmächtigter (z.B. ein VorsorgeAnwalt) als Bevollmächtigter oder Unterstützungsbevollmächtigter tätig werden soll. Das große Vorsorgepaket umfasst das kleine Vorsorgepaket. Zusätzlich wird ein Bevollmächtigtenleitfaden erstellt. Dabei handelt es sich um eine umfassende Erfassung Ihrer Wünsche und Lebensverhältnisse, die bei der späteren Tätigkeit des Bevollmächtigten unschätzbare Dienste leistet. Des Weiteren erhalten Sie eine Notfallcard und eine Notrufkarte, damit sichergestellt ist, dass Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall auch sofort informiert wird und dass Ihre Patientenverfügung aufgefunden wird.
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Überprüfung der Kontovollmachten
  • Grundverhältnis zwischen den Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
  • Abstimmung mit dem Testament
  • Betreuungsverfügung
  • Bevollmächtigtenleitfaden
  • Notfallcard
  • Notrufkarte

Kosten

Das große Vorsorgepaket kostet regelmäßig 1.000 € inklusive Umsatzsteuer und Telekommunikationsauslagen.

Es fallen Notarkosten für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht an. Die freiwillige Registrierung der Vorsorgevollmacht bei einem Vorsorgeregister verursacht weitere Kosten.

VorsorgeAnwalt

VorsorgeAnwalt als Unterstützungsbevollmächtigter

Regelmäßig werden als Hauptbevollmächtigte nahe Angehörige eingesetzt. Diese können bei schwierigen Vermögenslagen oder bei Problemen im persönlichen Bereich schnell überfordert sein. Dies ist kein Vorwurf, da mit der Ausübung der Vorsorgevollmacht eine Menge Probleme über den Bevollmächtigten hereinbrechen können, mit denen er nie zuvor im Leben konfrontiert war. Für diesen Fall kann es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt als Unterstützungsbevollmächtigten einzusetzen. Der Unterstützungsbevollmächtigte kontrolliert den Hauptbevollmächtigten im vorher bestimmten Umfang. Er entlastet den Hauptbevollmächtigten, so dass dieser keine spätere Haftung fürchten muss. In vorher bestimmten besonderen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Unterstützungsbevollmächtigten erforderlich.

Zimmermann führt in seinem Buch aus, die Vorsorgevollmacht habe den großen Nachteil, dass der Bevollmächtigte (fast) nicht vom Gericht kontrolliert werde. Er meint daher, dass eine Betreuung mit Betreuungsverfügung der Vorsorgevollmacht vorzuziehen sei.5 Das ist jedoch nicht richtig. Der Vollmachtgeber sollte möglichst verhindern, dass sich das Gericht in seinem privaten Lebensbereich betätigt. Oder würden Sie einem unbekannten Dritten, den Sie noch nie gesehen haben und dessen Qualifikation und ethisches Grundverständnis Sie nicht einschätzen können, Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit anvertrauen? Der VorsorgeAnwalt füllt diese Schutzlücke für den Vollmachtgeber, indem er den Vorsorgebevollmächtigten im vorher festgelegten Umfang kontrolliert.

Für die Tätigkeit als Unterstützungsbevollmächtigter fällt ein Stundenhonorar an. Dieses entsteht in dem Umfang, in dem der Unterstützungsbevollmächtigte tätig ist. Kommt es nicht zum Gebrauch der Vollmacht, verbleibt es bei den Kosten für die Gestaltung.

Fällt der Unterstützungsbevollmächtigte aus, so empfiehlt sich eine Regelung, wonach der VorsorgeAnwalt e.V. einen anderen VorsorgeAnwalt nachbenennen darf.

VorsorgeAnwalt als Hauptbevollmächtigter

Wenn Sie keine geeignete Person als Vorsorgebevollmächtigten haben, können Sie auch einen VorsorgeAnwalt direkt als Hauptbevollmächtigten einsetzen. Auch in diesem Fall fällt ein Stundenhonorar in dem Umfang an, in dem der VorsorgeAnwalt tätig wird.

Vorsorgevollmacht für Unternehmer

Bei Unternehmern ist es nicht damit getan, eine Vorsorgevollmacht für den privaten Bereich zu erteilen. Vielmehr muss überlegt werden, was mit dem Unternehmen im Vorsorgefall passieren soll. Jedenfalls kurzfristig muss es in der Regel fortgeführt werden. Dazu bedarf es einer geeigneten Person. Zusätzlich muss diese Person die erforderliche Rechtsmacht erhalten. Zu überlegen ist hier neben einer Vorsorgevollmacht auch die Organvertretungsmacht als Geschäftsführer, die Prokura und die Handlungsvollmacht. Im Innenverhältnis müssen umfangreiche Handlungsanweisungen erstellt werden, damit der Bevollmächtigte auch weiß, was er mit dem Unternehmen anfangen soll. Dies fängt bei simplen Dingen an: Der Bevollmächtigte benötigt zum Beispiel die Schlüssel und die Passwörter für den Computer. Andernfalls vergehen Tage oder Wochen, bis er handlungsfähig wird.

Weiterführende Links

1 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 1.
2 Locher, FamRB 2004, 30 (31).
3 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 129.
4 Gewöhnliche Vermögensverhältnisse, kein Unternehmen
5 Zimmermann, Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung, Patientenverfügung für die Beratungspraxis, Rn. 37.
A+ A- Standard
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Papenmeier & Zöhner
Rechtsanwälte in Partnerschaft