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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Schiedsgericht für Erbstreitigkeiten

Die 3 K's der Schiedsgerichtsbarkeit
  • Kurz
  • Kompetent
Schiedsgerichte und Schiedsrichter sind Ihnen vermutlich vor allem aus dem Sport bekannt. Ebenso können die Parteien ihren Rechtsstreit auch im Erbrecht einem Schiedsrichter unterbreiten. Der Schiedsrichter hat im Erbrecht keine Pfeife und läuft nicht auf einem Spielfeld hin und her. Vielmehr entscheidet der Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten den Rechtsstreit mit juristischen Mitteln (Relationstechnik, Subsumtion des Sachverhalts unter Rechtsnormen). Das Schiedsgericht entscheidet abschließend über den Rechtsstreit. Der Schiedsspruch steht im Wesentlichen einem Urteil eines staatlichen Gerichts gleich.

Vorteile

Die Vorteile des Schiedsverfahrens lassen sich vor allem in Abgrenzung zu den Nachteilen des staatlichen Gerichtsverfahrens darstellen.
SchiedsverfahrenStaatliches Gerichtsverfahren
Hohe Kompetenz des SchiedsrichtersKeine Spezialkammern für Erbrecht am Amtsgericht oder Landgericht und teilweise auch nicht am Oberlandesgericht in "normalen" Zivilprozessen (außerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Kurze Verfahrendauer (z.B. wenige Monate)lange Verfahrensdauer (z.B. 6 Monate bis Jahre)
Nichtöffentliches VerfahrenMündliche Verhandlung ist öffentlich für jedermann
Parteien können den Schiedsrichter auswählenKeine Wahl des Richters möglich
Überschaubare KostenDurch den Instanzenzug und die Möglichkeit der Rückverweisung können die Kosten explodieren
Kein Anwaltszwang, die Mithilfe eines Rechtsanwalts kann allerdings ratsam seinAnwaltszwang bei Streitwerten über 5.000 € und immer ab der 2. Instanz (§ 78 Absatz 1 ZPO)

Wann ist das Schiedsgericht zuständig?

Das Schiedsgericht ist im Grundsatz nur dann zuständig, wenn die Parteien dies wollen. Die Parteien können eine Schiedsvereinbarung treffen, wenn sie sich bereits streiten. Sie können aber auch bereits vorsorglich eine Schiedsklausel in einen Vertrag aufnehmen - zum Beispiel in einen Übergabevertrag bei der vorweggenommenen Erbfolge. Im Erbrecht kann der Erblasser die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für seinen Erbfall begründen, indem er eine sogenannte letztwillige Schiedsklausel in sein Testament aufnimmt. An diese Schiedsklausel sind dann alle Nachlassbeteiligten gebunden. Die Parteien können und sollten den Schiedsrichter selbst wählen und sich nicht darauf verlassen, dass privatrechtliche Institutionen wie die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE) dies nach Maßstäben tut, die nicht nachvollziehbar sind.

Geschäftsstelle der DSE für den Landgerichtsbezirk Chemnitz

Ich habe meine Mitgliedschaft in der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten zum Ablauf des Jahres 2016 gekündigt. Ich kann die Schiedsklauseln der DSE derzeit nicht guten Gewissens empfehlen und schlage stattdessen vor, dass Sie den Schiedsrichter namentlich benennen.

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier