Vorsorgevollmacht
Wozu eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht greift ein, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Ohne Vollmacht beginnt ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Dort kann ein Familienangehöriger zum Betreuer bestellt werden, der sodann der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Im schlimmsten Fall wird ein Berufsbetreuer bestellt, der tief in das innerste der Familie eingreift. Wer nicht möchte, dass der Staat sich in seine Angelegenheiten einmischt, kann dem mit einer Vorsorgevollmacht zuvorkommen. Mit der Vorsorgevollmacht entscheidet der Vollmachtgeber selbst, wer sich später um seine Angelegenheiten kümmern soll, wenn er geschäftsunfähig werden sollte.
Vorsorgepaket
Die Vorsorgevollmacht ist nur ein Teil eines Vorsorgepakets. Ein weiterer bekannter Teil ist die Patientenverfügung, die speziell medizinische Behandlungsanweisungen enthält. Oft vergessen wird das sogenannte Grundverhältnis oder Innenverhältnis. Darin sind die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten im Verhältnis zum Vollmachtgeber enthalten.
Heftig umstritten sind Gestaltungen, bei denen Regelungen zum Innenverhältnis direkt in die Vollmachtsurkunde aufgenommen werden. Ich halte diese Gestaltungen für einen groben Fehler.
Lesen Sie dazu mehr...
VorsorgeAnwalt
Ein VorsorgeAnwalt hilft Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgeregelungen. Im VorsorgeAnwalt e.V. finden ein reger fachlicher Austausch und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen statt. Die beteiligten Rechtsanwälte ringen dort um jede Formulierung und jedes Wort, um die Vorsorgeregelungen immer weiter zu verfeinern.
Sie können einen VorsorgeAnwalt auch direkt als Vorsorgebevollmächtigten oder Kontroll- bzw. Unterstützungsbevollmächtigten beauftragen. Damit legen Sie Ihre Angelegenheiten vertrauensvoll in fachkundige Hände.
Lesen Sie mehr: Was ist ein Vorsorgeanwalt?