VorsorgeAnwalt

Was ist ein VorsorgeAnwalt?

Der Begriff VorsorgeAnwalt leitet sich aus den Begriffen Vorsorgerecht und Rechtsanwalt ab. Das Vorsorgerecht befasst sich mit der Gestaltung und Durchführung von Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung, etc.). Ein VorsorgeAnwalt gestaltet Vorsorgeregelungen und steht seinen Mandanten zugleich als anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter zur Verfügung. Zum einen kann der VorsorgeAnwalt als Hauptbevollmächtigter eingesetzt werden. Zum anderen kann er als sogenannter Unterstützungsbevollmächtigter die Kontrollrechte des Vollmachtgebers ausüben. Die Bevollmächtigung eines VorsorgeAnwalts bietet sich vor allem dann an, wenn Ihnen kein geeigneter Vorsorgebevollmächtigter zur Verfügung steht und Sie keine staatliche Betreuung wünschen.

Was ist der VorsorgeAnwalt e.V.?

Der VorsorgeAnwalt e.V.1 ist ein Verein, in dem VorsorgeAnwälte organisiert sind. Das heißt nicht, dass ein Rechtsanwalt, der als VorsorgeAnwalt auftritt, zwangsläufig Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. ist. Die Mitglieder machen ihre Mitgliedschaft daher regelmäßig deutlich, indem sie das Logo des VorsorgeAnwalt e.V. verwenden. Der VorsorgeAnwalt e.V. organisiert regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für seine Mitglieder. Darüber hinaus stellt er den Mitgliedern umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Verfügungen, damit die von ihnen gestalteten Vorsorgeregelungen die nötige Qualität aufweisen. Der VorsorgeAnwalt e.V. kann in einer Vorsorgevollmacht dazu bevollmächtigt werden, einen Ersatzbevollmächtigten zu ernennen, wenn alle Vorsorgebevollmächtigten wegfallen. Er hilft damit dabei, eine Lücke bei Vorsorgevollmachten zu schließen, die durch den unerwarteten vorzeitigen Wegfall des Bevollmächtigten entsteht. Bei Interesse können Sie sich auf der Webseite des VorsorgeAnwalt e.V. weiter informieren.
1 http://www.vorsorgeanwalt.de/