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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Abwehr des Pflichtteilsanspruchs

Sie sind Erbe und werden von einem Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen? Hand voll Geld Dann müssen Sie entscheiden, wie Sie mit dieser Situation umgehen. Der Pflichtteilsberechtigte hat Ansprüche, an denen Sie nichts ändern können. Er kann von Ihnen ein Nachlassverzeichnis verlangen. Zusätzlich kann er das Nachlassverzeichnis noch einmal in notarieller Form verlangen. Der Pflichtteilsberechtigte kann Gutachten für alle Nachlassgegenstände verlangen. Am Ende erhält er in der Regel Geld. Es gibt verschiedene Strategien, wie Sie als Erbe reagieren können.

Strategie 1: Transparenz und schnelle Zahlung

In den meisten Fällen lohnt es sich, wenn Sie als Erbe ein sorgfältiges Nachlassverzeichnis erstellen und sämtliche Belege beifügen. Das schafft beim Pflichtteilsberechtigten Vertrauen und erspart Ihnen häufig eine längere Auseinandersetzung. Es hat sich bewehrt, wenn Sie den Betrag, den ich als Pflichtteilsbetrag errechne, sofort zahlen. Auf diese Weise lassen sich die meisten Pflichtteilsfälle schnell und kostengünstig abwickeln.

Es gibt Fälle, in denen der Pflichtteilsberechtigte anschließend überhöhte Forderungen geltend macht. Nach meinen Erfahrungen lassen sich diese Forderungen in der Regel außergerichtlich erledigen.

Hier können Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen und den Pflichtteilsanspruch berechnen.

Strategie 2: Konflikt

Es gibt Fälle, in denen Sie als Erbe eine andere Strategie wählen müssen, z.B. wenn der Nachlass nur aus ein Grundstück oder ein Unternehmen besteht und kein ausreichendes Bargeld verfügbar ist. Wenn der Pflichtteilsberechtigte das nicht einsieht und auf einer sofortigen Zahlung besteht, dann haben Sie ein Problem. In diesem Fall können Sie Ihre prozessualen Verteidigungsmöglichkeiten ausreizen und die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche um Jahre hinauszögern. Ihnen muss jedoch klar sein, dass Sie am Ende die Kosten dieser Strategie tragen und regelmäßig auch noch spürbare Verzugszinsen zahlen müssen, wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht zwischenzeitlich aufgegeben hat.

Die Rechtsverteidigung beginnt nicht schon bei der Auskunftserteilung.
Achtung: Es ist keine zulässige Strategie, Vermögenswerte zu verschweigen. Wenn Sie irgendwann zur Auskunftserteilung gezwungen werden, müssen diese Auskünfte vollständig und richtig sein. Andernfalls machen Sie sich strafbar.

Sonderfälle

Es gibt Sonderfälle, in denen teilweise andere Strategien und teilweise kreative Lösungsvorschläge gefragt sind. Zum Beispiel gibt es immer wieder Situationen, in denen sich Nachlassgegenstände nicht sinnvoll verwerten lassen. Dann kann es im Interesse aller Beteiligten liegen, wenn der Pflichtteilsberechtigte anstelle einer Geldzahlung solche Vermögensgegenstände übernimmt.

Wenn der Nachlass sehr gering ist, kann es sein, dass er nicht ausreicht, um Wertgutachten oder einen Notar zu bezahlen. Dann kann der Erbe vom Pflichtteilsberechtigten verlangen, dass dieser die Kosten übernimmt.

Ich helfe Ihnen gern bei der Pflichtteilsabwehr. Hier können Sie mich kontaktieren.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier