Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Kosten im Erbrecht

hier: Außergerichtliche Vertretung

Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung richtet sich in erster Linie nach der Zeit, die ich für Ihre Vertretung benötige. Es entsteht aber mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Nachfolgend können Sie beide Ansätze berechnen, indem Sie den Gegenstandswert bzw. die erforderliche Zeit eintragen. Leider lässt sich die erforderliche Zeit in vielen Erbrechtsmandaten nicht vorhersagen. Sie hängt sehr vom Umfang der Unterlagen und vom Verhalten der anderen Beteiligten ab. Ich nenne Ihnen gern Erfahrungswerte aus ähnlichen Fällen.

Wenn Ihr Rechtsstreit mit einer außergerichtlichen Vertretung beginnt, kann er verschiedene Wege nehmen. Es kann sein, dass sich die Angelegenheit mit oder ohne Vergleich außergerichtlich erledigt. Es kann aber auch sein, dass auf die außergerichtliche Vertretung ein Gerichtsverfahren folgt.

Vergütung nach Gegenstandswert

Gegenstandswert:

Außergerichtliche Vertretung ohne Vergleich

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Außergerichtliche Vertretung mit Vergleich

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Außergerichtliche Vertretung und Gericht (erste Instanz)

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Zeitvergütung

Stunden Anwaltstätigkeit:


Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier