Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Kosten im Erbrecht

Hier erfahren Sie, was es kostet, wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Papenmeier beauftragen.
Wenn ich Sie im Erbrecht vertrete, erwarten Sie zurecht, dass ich für Sie eine große Menge an sofort abrufbarem Erbrechtswissen bereithalte. Zudem muss ich Ihren Fall im Detail prüfen und das kostet Zeit. Ich stelle Ihnen meine Zeit gerne zur Verfügung. Als Gegenleistung bitte ich Sie um eine angemessene Vergütung.

Bitte beachten Sie, dass nur die Erstberatung pauschal abgerechnet wird. Für meine weitere Tätigkeit entsteht mindestens eine Zeitvergütung in Höhe von 250 € netto (= 297,50 € brutto) je Stunde. Nähere Informationen dazu finden Sie nachfolgend.

Erstberatung

Eine Erstberatung erhalten Sie für 295 € (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ohne Zusatzkosten).

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten der außergerichtlichen Vertretung habe ich Ihnen hier gesondert dargestellt.

Vertretung vor Gericht

Auch für die Vertretung vor Gericht enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührentatbestände. Hier besteht die Besonderheit, dass die gesetzlichen Gebühren mit einer Vergütungsvereinbarung nicht unterschritten werden dürfen. Hier können Sie die Kosten und das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens berechnen.

Hier finden Sie die Kosten der Vollstreckung eines Auskunftstitels.

Erbscheinsverfahren

Hier können Sie die Kosten im Erbscheinsverfahren berechnen.

Erfolgshonorar

Hier lesen Sie mehr zum Erfolgshonorar in Pflichtteilsfällen.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie trotzdem selbst Schuldner der Rechtsanwaltsvergütung. Die Rechtsschutzversicherung stellt Sie jedoch von der Honorarforderung des Rechtsanwalts frei, wenn Ihr Versicherungsschutz die Angelegenheit umfasst. Grundsätzlich stellt der Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung eine eigene Angelegenheit dar, die gesondert zu vergüten ist. Die Deckungsanfrage übernehme ich jedoch kostenlos für Sie. In Erbrechtsangelegenheiten greifen "normale" Rechtsschutzversicherungen oftmals nur für eine erste Beratung, die nicht mit einer weiteren Tätigkeit zusammenhängen darf.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Kosten für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung nicht aufbringen können, erhalten Sie Beratungshilfe. Hierzu benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom örtlichen Amtsgericht. Die Beratungshilfe ist vor allem eine soziale Leistung, die uns Rechtsanwälten abverlangt wird. Die Vergütung ist minimal und nicht einmal kostendeckend. Ein Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe ablehnen oder beenden, wenn er durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung oder Vertretung gehindert ist (§ 16a Abs. 3 a) BORA, § 49a Abs. 1 S. 2 BRAO). Diese Grenze ist im Erbrecht sehr schnell erreicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht alle Beratungshilfemandate annehmen kann, die mir angetragen werden.
Wenn Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können, erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt zunächst die Kosten für den Prozess und gewährt Ihnen entweder eine Ratenzahlung oder übernimmt die Kosten ganz. Auch hierbei ist die Vergütung des Rechtsanwalts oft deutlich reduziert. Sprechen Sie mich bitte zu den Einzelheiten an.
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4,9 von 5 (41 Bewertungen)
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Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
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Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
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Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
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Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
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Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
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Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
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Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
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Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
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Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
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sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
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Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
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Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
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Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
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Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
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Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
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Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
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Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
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Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
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Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
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Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
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Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
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Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
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Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
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Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
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Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
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Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
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Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
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Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
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Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
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Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
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Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
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Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
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Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
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Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
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Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
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Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
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Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
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Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
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Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
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Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
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Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier