Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Kosten im Erbrecht

Hier erfahren Sie, was es kostet, wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Papenmeier beauftragen.
Wenn ich Sie im Erbrecht vertrete, erwarten Sie zurecht, dass ich für Sie eine große Menge an sofort abrufbarem Erbrechtswissen bereithalte. Zudem muss ich Ihren Fall im Detail prüfen und das kostet Zeit. Ich stelle Ihnen meine Zeit gerne zur Verfügung. Als Gegenleistung bitte ich Sie um eine angemessene Vergütung.

Bitte beachten Sie, dass nur die Erstberatung pauschal abgerechnet wird. Für meine weitere Tätigkeit entsteht mindestens eine Zeitvergütung in Höhe von 250 € netto (= 297,50 € brutto) je Stunde. Nähere Informationen dazu finden Sie nachfolgend.

Erstberatung

Eine Erstberatung erhalten Sie für 295 € (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ohne Zusatzkosten).

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten der außergerichtlichen Vertretung habe ich Ihnen hier gesondert dargestellt.

Vertretung vor Gericht

Auch für die Vertretung vor Gericht enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührentatbestände. Hier besteht die Besonderheit, dass die gesetzlichen Gebühren mit einer Vergütungsvereinbarung nicht unterschritten werden dürfen. Hier können Sie die Kosten und das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens berechnen.

Hier finden Sie die Kosten der Vollstreckung eines Auskunftstitels.

Erbscheinsverfahren

Hier können Sie die Kosten im Erbscheinsverfahren berechnen.

Erfolgshonorar

Hier lesen Sie mehr zum Erfolgshonorar in Pflichtteilsfällen.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie trotzdem selbst Schuldner der Rechtsanwaltsvergütung. Die Rechtsschutzversicherung stellt Sie jedoch von der Honorarforderung des Rechtsanwalts frei, wenn Ihr Versicherungsschutz die Angelegenheit umfasst. Grundsätzlich stellt der Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung eine eigene Angelegenheit dar, die gesondert zu vergüten ist. Die Deckungsanfrage übernehme ich jedoch kostenlos für Sie. In Erbrechtsangelegenheiten greifen "normale" Rechtsschutzversicherungen oftmals nur für eine erste Beratung, die nicht mit einer weiteren Tätigkeit zusammenhängen darf.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Kosten für eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung nicht aufbringen können, erhalten Sie Beratungshilfe. Hierzu benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom örtlichen Amtsgericht. Die Beratungshilfe ist vor allem eine soziale Leistung, die uns Rechtsanwälten abverlangt wird. Die Vergütung ist minimal und nicht einmal kostendeckend. Ein Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe ablehnen oder beenden, wenn er durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung oder Vertretung gehindert ist (§ 16a Abs. 3 a) BORA, § 49a Abs. 1 S. 2 BRAO). Diese Grenze ist im Erbrecht sehr schnell erreicht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht alle Beratungshilfemandate annehmen kann, die mir angetragen werden.
Wenn Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können, erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt zunächst die Kosten für den Prozess und gewährt Ihnen entweder eine Ratenzahlung oder übernimmt die Kosten ganz. Auch hierbei ist die Vergütung des Rechtsanwalts oft deutlich reduziert. Sprechen Sie mich bitte zu den Einzelheiten an.
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier