Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Ihr erster Anruf?

Rufen Sie zum ersten Mal in meiner Kanzlei an? Dann möchte ich von Ihnen folgendes wissen:

Wer ist der Erblasser?

Ich vertrete als Rechtsanwalt immer nur die Interessen eines Beteiligten. Damit ich Ihren Fall auf eine Interessenkollision prüfen kann, benötige ich den Namen des Erblassers. Es gibt in einem Erbrechtsfall oftmals viele Beteiligte, aber immer nur einen Erblasser. Deshalb läuft die Kollisionsprüfung (vorrangig) über den Namen des Erblassers. Wenn es um eine Testamentsgestaltung geht, dann sind Sie der (künftige) Erblasser.

Laufen bei Ihnen Fristen ab?

Droht bei Ihnen ein Fristablauf? Dann müssen Sie sofort handeln. Die Schwierigkeit besteht nun darin, dass Sie möglicherweise gar nicht wissen, dass bei Ihnen ein Fristablauf droht. Deshalb möchte ich bei Ihrem ersten Anruf kurz wissen, worum es in Ihrem Fall geht. Am häufigsten spielen die folgenden Fristen eine Rolle:
  • die sechswöchige Erbausschlagungsfrist
  • die Verjährung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen. Die kürzestmögliche Verjährung beträgt genau drei Jahre ab dem Erbfall für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten.
  • der Ablauf von Rechtsmittelfristen

Besteht eine Wettlaufsituation?

Wenn kein Fristablauf droht, müssen wir noch klären, ob bei Ihnen eine Wettlaufsituation besteht. Dabei geht es darum, dass Sie teilweise sehr viel ausrichten können, wenn Sie rechtzeitig - und vor Ihrem Gegner - das Richtige tun (z.B. Vollmachtswiderruf, Widerruf von Schenkungsangeboten, etc.) Lesen Sie hier mehr zu Wettlaufsituationen.

Ihre Telefonnummer

Abschließend benötige ich von Ihnen Ihre Telefonnummer, damit ich Sie ggf. zurückrufen kann.

Bitte rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann.

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier