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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Pflichtteilsanspruch richtig geltend machen

Darf es etwas mehr sein? oder: Ich bin pflichtteilsberechtigt. Wie komme ich an mein Geld?

Pflichtteilsanspruch - Darf es etwas mehr sein?

Pflichtteilsansprüche müssen konsequent professionell durchgesetzt werden. Sonst verliert der Pflichtteilsberechtigte Geld. Das fängt bei der ersten Mahnung an, geht über die Vernachlässigung laufender Zinsen und hört bei unerkannten Schenkungen des Erblassers auf. Der Pflichtteilsberechtigte ist in der Regel auf die Auskünfte des Erben angewiesen. Diese Auskünfte sind regelmäßig unvollständig - sei es aus Unwissenheit oder krimineller Absicht. Die Rechtsposition des Pflichtteilsberechtigten weist gewisse Schwächen auf. Deshalb ist es wichtig, dass der Pflichtteilsanspruch nach einem bestimmten Schema geltend gemacht wird. Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier hilft Ihnen gern dabei.

Wie mache ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend?

Wenn Sie sich um nichts kümmern wollen, können Sie Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier direkt beauftragen. In der Regel ist es jedoch empfehlenswert, dass Sie den Erben zunächst selbst in Verzug setzen. Das hat zur Folge, dass der Erbe Ihre Anwaltskosten als Verzugsschaden ersetzen muss, wenn er die Auskünfte nicht (vollständig) erteilt. Orientieren Sie sich dazu einfach am folgenden Muster und wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier, wenn die Frist verstrichen ist oder der Erbe Ihnen geantwortet hat.

Drucken

Sie müssen dafür sorgen, dass der Zugang des Schreibens beim Erben nachweisbar ist. Hierzu können Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen oder einen Boten einsetzen. Ein Einschreiben mit Rückschein funktioniert dann, wenn der Erbe es entgegennimmt.
Zu empfehlen ist in der Regel ein Einwurfeinschreiben. Bei diesem bestätigt der Postbote, dass er den Brief eingeworfen hat. Bitte drucken Sie sich unbedingt die Bestätigung der Post aus, die Sie nach einigen Tagen im Internet abrufen können. Das Einschreiben sollten Sie nach Möglichkeit nicht selbst abschicken, sondern eine andere Person. Diese Person sollte sinngemäß das nachfolgende Protokoll anfertigen und unterzeichnen.

Protokoll

Ich habe das Schreiben vom heutigen Tag an Frau/Herrn ... zunächst kopiert und sodann in einen Briefumschlag gesteckt und bei der Post [Bezeichnung der Postfiliale] als Einwurfeinschreiben versandt. Die Kopie des Schreibens und den Beleg der Post habe ich an dieses Protokoll angeheftet.

[Ort, Datum]

[Unterschrift]

Warten Sie nun, bis die Frist verstrichen ist oder Sie eine Antwort vom Erben erhalten haben! Danach kommt der komplizierte Teil. Fehlende Auskünfte müssen nachgefordert und ggf. eingeklagt werden. Die Auskünfte müssen rechtlich bewertet werden. Am Ende muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch beziffern und durchsetzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier mit der Bearbeitung Ihres Pflichtteilsfalls zu beauftragen. 
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4,9 von 5 (41 Bewertungen)
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Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
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Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
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Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
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Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
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Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
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Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
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Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
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Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
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Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
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sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
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Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
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Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
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Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
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Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
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Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
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Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
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Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
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Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
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Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
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Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
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Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
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Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
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Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
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Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
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Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
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Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
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Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
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Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
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Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
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Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
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Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
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Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
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Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
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Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
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Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
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Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
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Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
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Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
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Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
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Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
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Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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