Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Anwaltshaftung oder Notarhaftung

Haben Sie in Ihrem Erbrechtsfall den falschen Rechtsanwalt oder Notar erwischt? Bei mir landen die Fälle, die andere vermurkst haben.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass viel zu viele Rechtsanwälte und Notare im Erbrecht unterwegs sind, die nicht in der Lage sind, ein erbrechtliches Mandat fehlerfrei zu bearbeiten. Sind Sie an den falschen geraten? Dann schaue ich gern, ob ich Ihnen helfen kann.

Vorab: Ihnen ist kein Vorwurf zu machen, wenn Sie einem Rechtsanwalt oder Notar vertrauen, der sich im Erbrecht nicht ausreichend auskennt. Sogar für mich ist es schwer, einen Rechtsanwalt aus einem anderen Fachgebiet (etwa Arbeitsrecht oder Familienrecht) zu finden, der wirklich kompetent ist. Der Grund liegt darin, dass ich von außen nicht in die Arbeitsweise anderer Kollegen hineinschauen kann. Wenn das für mich schon so schwer ist, dann ahne ich, wie schwer es für Sie ist, einen kompetenten Rechtsanwalt oder Notar zu finden.

Wenn Sie das lesen, ist das Dilemma nun aber vermutlich schon passiert. Der Fall ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel bereits viel schwieriger und umfangreicher geworden. An dieser Stelle muss Ihnen klar sein, dass die Weiterbearbeitung solcher Fälle mehr kostet als die erstmalige Bearbeitung eines neuen Falls. In der Regel ist hier ein Zeithonorar angemessen.

Rettungsversuche

Wenn Sie das Mandat rechtzeitig beenden, lässt sich in vielen Fällen noch etwas retten. In diesen Fällen verkünde ich dem betreffenden Rechtsanwalt oder Notar in der Regel den Streit, falls der Richter gegen Sie entscheidet. Wenn sich der Fehler ausbügeln lässt, dann erreichen Sie Ihr ursprüngliches Ziel und der Rechtsanwalt oder Notar wird vor der Haftung verschont.

Anwalts- und Notarhaftung

Wenn ein Haftungsfall vorliegt, dann wird es schwierig. Zum einen müssen Sie den Fehler des Rechtsanwalts oder Notars beweisen. Ihnen hilft dabei die sogenannte sekundäre Behauptungslast, wonach der Rechtsanwalt oder Notar wenigstens vortragen muss, wie er beraten haben will. Zum anderen muss der Fehler des Anwalts kausal für den Verlust des ursprünglichen Rechtsstreits gewesen sein. Dazu muss der ursprüngliche Rechtsstreit quasi noch einmal im Anwalts- oder Notarhaftungsprozess geführt werden. Es gibt Fälle, in denen der Aufwand eines Haftungsprozesses so groß ist, dass sich die Rechtsverfolgung im Verhältnis zum eingetretenen Schaden nicht lohnt. Wenn sich der Aufwand aber lohnt, dann setze ich mich gern mit ganzer Kraft für Sie ein.

Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann kontaktieren Sie mich bitte.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
★★★★★
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
★★★★★
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
★★★★★
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
★★★★★
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
★★★★★
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
★★★★★
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
★★★★★
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
★★★★★
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
★★★★★
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
★★★★★
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
★★★★★
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
★★★★★
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
★★★★★
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
★★★★★
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
★★★★★
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
★★★★★
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
★★★★★
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
★★★★★
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
★★★★★
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
★★★★★
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
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Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
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Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
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Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
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Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
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Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
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Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
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Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
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Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
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Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
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Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
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Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
★★★★★
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
★★★★★
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
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Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
★★★★★
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
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Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
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Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
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Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
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Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
★★★★★
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
★★★★★
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
★★★★★
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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