Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Schiedsgericht für Erbstreitigkeiten

Die 3 K's der Schiedsgerichtsbarkeit
  • Kurz
  • Kompetent
Schiedsgerichte und Schiedsrichter sind Ihnen vermutlich vor allem aus dem Sport bekannt. Ebenso können die Parteien ihren Rechtsstreit auch im Erbrecht einem Schiedsrichter unterbreiten. Der Schiedsrichter hat im Erbrecht keine Pfeife und läuft nicht auf einem Spielfeld hin und her. Vielmehr entscheidet der Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten den Rechtsstreit mit juristischen Mitteln (Relationstechnik, Subsumtion des Sachverhalts unter Rechtsnormen). Das Schiedsgericht entscheidet abschließend über den Rechtsstreit. Der Schiedsspruch steht im Wesentlichen einem Urteil eines staatlichen Gerichts gleich.

Vorteile

Die Vorteile des Schiedsverfahrens lassen sich vor allem in Abgrenzung zu den Nachteilen des staatlichen Gerichtsverfahrens darstellen.
SchiedsverfahrenStaatliches Gerichtsverfahren
Hohe Kompetenz des SchiedsrichtersKeine Spezialkammern für Erbrecht am Amtsgericht oder Landgericht und teilweise auch nicht am Oberlandesgericht in "normalen" Zivilprozessen (außerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Kurze Verfahrendauer (z.B. wenige Monate)lange Verfahrensdauer (z.B. 6 Monate bis Jahre)
Nichtöffentliches VerfahrenMündliche Verhandlung ist öffentlich für jedermann
Parteien können den Schiedsrichter auswählenKeine Wahl des Richters möglich
Überschaubare KostenDurch den Instanzenzug und die Möglichkeit der Rückverweisung können die Kosten explodieren
Kein Anwaltszwang, die Mithilfe eines Rechtsanwalts kann allerdings ratsam seinAnwaltszwang bei Streitwerten über 5.000 € und immer ab der 2. Instanz (§ 78 Absatz 1 ZPO)

Wann ist das Schiedsgericht zuständig?

Das Schiedsgericht ist im Grundsatz nur dann zuständig, wenn die Parteien dies wollen. Die Parteien können eine Schiedsvereinbarung treffen, wenn sie sich bereits streiten. Sie können aber auch bereits vorsorglich eine Schiedsklausel in einen Vertrag aufnehmen - zum Beispiel in einen Übergabevertrag bei der vorweggenommenen Erbfolge. Im Erbrecht kann der Erblasser die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für seinen Erbfall begründen, indem er eine sogenannte letztwillige Schiedsklausel in sein Testament aufnimmt. An diese Schiedsklausel sind dann alle Nachlassbeteiligten gebunden. Die Parteien können und sollten den Schiedsrichter selbst wählen und sich nicht darauf verlassen, dass privatrechtliche Institutionen wie die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE) dies nach Maßstäben tut, die nicht nachvollziehbar sind.

Geschäftsstelle der DSE für den Landgerichtsbezirk Chemnitz

Ich habe meine Mitgliedschaft in der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten zum Ablauf des Jahres 2016 gekündigt. Ich kann die Schiedsklauseln der DSE derzeit nicht guten Gewissens empfehlen und schlage stattdessen vor, dass Sie den Schiedsrichter namentlich benennen.
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4,9 von 5 (41 Bewertungen)
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Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
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Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
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Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
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Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
★★★★★
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
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Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
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Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
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Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
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Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
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sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
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Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
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Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
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Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
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Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
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Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
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Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
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Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
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Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
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Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
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Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
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Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
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Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
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Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
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Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
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Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
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Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
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Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
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Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
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Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
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Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
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Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
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Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
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Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
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Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
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Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
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Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
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Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
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Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
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Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
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Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
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Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier