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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Prozessvertretung im Erbrecht

Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht
  • Zuhören
  • Verstehen
  • Handeln
  • Schriftsätze
  • Vertretung im Termin
  • Vergleichsverhandlungen

Prozessvertretung

Richterbank Das Verfahren vor Gericht folgt gewissen Spielregeln. Wer diese Spielregeln nicht kennt, kann den Prozess verlieren, obwohl er eigentlich im Recht war.

Wie überzeugt man einen Richter?

Mit Argumenten!


Nach meinen Erfahrungen gibt es nur wenige Rechtsanwälte, die sowohl auf das Erbrecht spezialisiert sind, als auch regelmäßig Prozesse und streitige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit1 führen. In der ersten Instanz gibt es bisher nur vereinzelt Spezialkammern für Erbrecht. Bei den Oberlandesgerichten sind die Zuständigkeiten für das Erbrecht überwiegend, aber noch nicht überall gebündelt. Bei einem streitigen Erbrechtsprozess sollte man sich auf zwei Instanzen einstellen. Es können aber auch mehr Instanzen werden, wenn der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder ein Landesverfassungsgericht mit der Sache befasst werden müssen. Ich helfe Ihnen dabei, auf diesem Weg die Übersicht zu behalten.

Ablauf im Idealfall

Wie entscheidet ein Gericht im Idealfall? Zunächst einmal muss das Gericht das materielle Recht beachten. Die Schwierigkeit besteht darin, nach mehreren umfangreichen Schriftsätzen den Überblick zu behalten. Dafür gibt es die sogenannte Relationstechnik, die jeder Jurist im Referendariat lernt. Leider wird diese Relationstechnik nicht von jedem Richter angewandt - aber nach meinen Erfahrungen doch öfter, als man manchmal denkt. Die Richter legen ihre Relation allerdings nie offen. Ich erstelle mir daher eine eigene Relation. Im Idealfall sieht meine Relation genauso aus wie die Relation des Richters. Aus der Relation kann ich ablesen, zu welchen Punkten wir weiter vortragen müssen.

Neben dem materiellen Recht muss ich das Verfahrensrecht beachten. Dabei geht es um Zuständigkeiten, Fristen, aber auch die Ablehnung von befangenen Richtern.

Es geht vor Gericht meistens nicht darum, eine formale Rechtsposition durchzusetzen. Vielmehr möchte ich Ihre Interessen durchsetzen. Ihre Interessen liegen aber meist anders als Ihre formalen Rechtspositionen. Wir müssen uns daher zunächst darauf verständigen, welche Ziele Sie verfolgen. Danach suchen wir eine Strategie, um diese Ziele zu verwirklichen.

Im Gerichstermin wird es dann komplex. Ich muss gleichzeitig aus drei Blickwinkeln denken: Aus der Sicht des Richters, aus der Sicht des Gegners und nach der (aus unserer Sicht) richtigen Rechtslage. Zugleich gibt es verschiedene Aspekte aus der Psychologie und Kommunikationslehre, die beachtet werden wollen. Wir müssen den Gerichtstermin daher sorgfältig vorbereiten.

Das Gericht soll auf einen Vergleich hinwirken. Vergleiche bergen große Chancen, aber auch große Risiken. Die Vergleichsverhandlungen folgen teilweise ganz anderen Mechanismen als das restliche Gerichtsverfahren. Vor Gericht besteht für Sie in der Regel eine psychische Ausnahmesituation. Es gibt Richter, die sich dies zunutze machen wollen, damit sie kein Urteil schreiben müssen. Ich werde Ihnen gegenüber daher immer wieder betonen, dass Sie sich nicht vergleichen müssen. Niemand kann Sie zu einem Vergleich zwingen. Das heißt aber nicht, dass sie sich nicht vergleichen sollten. Wenn eine Lösung gefunden wird, die Ihren Interessen entspricht, dann sollten Sie zuschlagen. Vor Gericht ergeben sich teilweise Chancen, die Sie außergerichtlich nie wieder erhalten. Sie sehen, dass wir uns vor der Verhandlung Gedanken machen müssen, damit wir in der Verhandlung richtig reagieren können.

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn ich Sie in Ihrem Erbrechtsprozess vertreten soll.

Komplikationen

Leider laufen Gerichtsverhandlungen nicht immer so ab, wie ich es gerade geschildert habe. Aus meiner Erfahrung gibt es zwei Arten von Verhandlungen. In der einen Verhandlung muss ich kaum reden. Der Richter hat meine Schriftsätze gelesen und folgt meiner Argumentation. Es gibt aber auch Verhandlungen, in denen der Richter zu anderen Auffassungen gelangt. Dann reagiere ich für Sie. In vielen Fällen liegen die Richter schlicht daneben, weil sie rechtliche Gesichtspunkte übersehen haben. Dann bringe ich mit Nachdruck die richtigen Argumente vor. Wenn der Richter in Zweifelsfällen zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt, die auch vertretbar ist, dann kann es zum Beispiel sein, dass wir entsprechende Hilfsanträge stellen müssen.

Nachfolgend finden Sie Beispiele, was in einem Gerichtsverfahren schief laufen kann. Das heißt nicht, dass diese Probleme auftreten müssen. Es gibt viele Richter, die gut vorbereitet in eine Verhandlung gehen, die Verhandlung freundlich, ausgeglichen und gewissenhaft leiten und allen Prozessparteien mit der nötigen Achtung begegnen. Es gibt aber eben auch die anderen Richter, denen Sie besser nicht allein gegenüberstehen.

Präklusion

Die Präklusion bezeichnet einen Vorgang, bei dem das Gericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht mehr zur Kenntnis nimmt, weil sie zu spät angebracht werden. Das soll die Prozessparteien dazu anhalten, den Prozess zu fördern. Bestraft wird derjenige, der versucht, den Prozess zu verschleppen. Allerdings sind die Präklusionvorschriften nicht ganz einfach. Das Gericht darf einen verspäteten Schriftsatz nicht pauschal zurückweisen. Vielmehr muss es für jedes einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel prüfen, ob eine Präklusion vorliegt.2 Leider geschieht diese pauschale Zurückweisung viel zu oft, weil es sich der Richter damit leicht machen kann.
Besondere Aufmerksamkeit ist in der mündlichen Verhandlung geboten. Richter nehmen das Vorbringen der Parteien sehr oft nur zu Protokoll, wenn ihnen gerade danach ist. Auch Anträge auf Schriftsatznachlass werden teilweise einfach ignoriert oder auf später verschoben. Wenn der Antrag später in der Verhandlung vergessen wird, dann kann sich der Richter fast garantiert nicht mehr daran erinnern. Weiterhin erklären Richter Tatsachenvortrag teilweise für unbeachtlich und nehmen ihn dann nicht auf. Wenn das Berufungsgericht diese Tatsache dann doch für beachtlich hält, lässt sich nicht nachweisen, dass sie vorgetragen wurde.

Übergehung von Beweisangeboten

Manchmal neigen Richter dazu, Zeugen nicht zu hören oder andere Beweise nicht zu erheben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum Beispiel lud ein Richter in einem Fall einen angebotenen Zeugen nicht, weil er dessen Adresse nicht in der Akte gefunden hatte. Richtigerweise hätte er darauf hinweisen müssen und eine Frist setzen müssen, damit die Partei die Adresse beibringen kann. Der Richter überging das Beweisangebot einfach. Konsequenzen hat dies für den Richter keine. Das Bundesverfassungsgericht musste einen Fall entscheiden, in dem ein Landgericht als Berufungsgericht eine Zeugenaussage gewürdigt hat, ohne den Zeugen (nochmals) zu hören. Dies stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.3
Teilweise überspannt das Gericht einfach die Substantiierungslast einer Partei und behauptet, der Beweisantritt sei ins Blaue hinein erfolgt. Dazu der BGH: "Nach ständiger Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzelheiten nicht verlangt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Partei selbst keine unmittelbare Kenntnis von den Vorgängen hat. Genügt das Parteivorbringen den Anforderungen an die Substantiierung, so muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln."4

Kein Verhandeln zum Ergebnis der Beweisaufnahme

Nach einer Beweisaufnahme muss das Gericht den Parteien nach § 279 Absatz 3 ZPO das Ergebnis bekannt geben, soweit das bereits möglich ist. Diese Vorgänge müssen protokolliert werden. Danach dürfen sich die Parteien nach § 285 Absatz 1 BGB dazu äußern. Wenn das Gericht die Verhandlung zum Ergebnis der Beweisaufnahme überspringt, verletzt dies die Parteien in ihrem Recht auf rechtliches Gehör, was zur Aufhebung der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht führt.5
In der Praxis kommt es vor, dass der Richter und die Parteien nach einer langem Zeugeneinvernahme erschöpft sind. Manchmal sagt ein Richter dann, dass er sich das Ergebnis der Beweisaufnahme erst selbst überlegen müsse. Dennoch diktierte er ins Protokoll, dass die Parteien über das Ergebnis der Beweisaufnahme verhandelt hätten. In einem solchen Fall ist Wachsamkeit geboten. Der falsche Protokolleintrag kann dazu führen, dass sich die Parteien nicht mehr äußern können. Dadurch kann sogar der Prozess verloren werden.

Keine eigene Beweiswürdigung bei Gutachten

Wenn dem Gericht die erforderliche Sachkunde fehlt, wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass das Gericht dem Ergebnis dieses Gutachtens unkritisch folgt. Das Gericht ist jedoch verpflichtet, die Beweise selbst zu würdigen. Dazu muss sich das Gericht mit einem Sachverständigengutachten kritisch auseinandersetzen.6 Nicht der Sachverständige, sondern der Richter entscheidet den Rechtsstreit.

Sachverhaltsverzerrungen

Komplexe Fälle lassen sich nur beherrschen, wenn der Sachverhalt systematisch erfasst wird. Hierzu wird in der juristischen Ausbildung die sogenannte Relationstechnik vermittelt. Diese wird allerdings scheinbar nicht von jedem Richter angewendet. Die Parteien können regelmäßig nicht erkennen, ob ein Richter eine Relation angefertigt hat. Was die Partei erkennt, ist eine stark vereinfachte Sachverhaltsdarstellung im Tatbestand eines Urteils. Manchmal fragt man sich, wieso die Parteien eigentlich geklagt haben, wenn der Sachverhalt so klar und eindeutig war, wie ihn das Gericht darstellt. Die wirklichen Problempunkte werden einfach totgeschwiegen. Rieble kritisiert, dass sogar das Bundesverfassungsgericht teilweise im Tatbestand von Kammerentscheidungen die maßgeblichen Angriffe der Verfassungsbeschwerde verschweigt, um sie nicht abwehrend begründen zu müssen.7
Problematisch ist hier auch, dass der Richter in der Regel selbst mit Hilfe eines Tonbandgerätes protokolliert. Hierbei gibt er alles mit seinen Worten wieder. Gerade bei Zeugenaussaugen kann dies dazu führen, dass der Richter die Aussage an sein Wunschergebnis anpasst.
Es kommt auch vor, dass ein Gericht den Sachverhalt formal richtig erfasst, jedoch erkennbar nicht berücksichtigt. Dazu der BGH:

"Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Das Berufungsgericht [...] hat die Feststellungsklage als unzulässig abgewiesen, weil [...]. Diese Begründung steht im Widerspruch zu dem im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils dokumentierten streitigen Vortrag des Klägers und lässt erkennen, dass das Berufungsgericht ungeachtet der Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil das Vorbringen des Klägers bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen hat."8

Unterstellungen

Manchmal unterstellt ein Richter Tatsachen, die nur nach seinem Weltbild richtig sind. So muss sich die Prozesspartei zum Beispiel anhören, was ein "normaler" Mandant gewöhnlich tut. Teilweise werden Tatsachen als richtig unterstellt, nur weil sie in der Zeitung oder in einem Buch stehen. Wenn es sich dabei um Tatsachen handelt, die dem Beweis zugänglich sind, so muss dieser Beweis auch erhoben werden. Einfacher ist es natürlich, die Tatsachen einfach zu unterstellen.

Die Laune des Richters

Ein Richter am Landgericht ließ durchblicken, dass das Taktieren einer Partei zu Eintrübung der Laune des Rechtspflegers oder Richters führen könne. Dies sei dem prozessualen Erfolg nur selten dienlich.9 Die Laune eines Richters darf seine Entscheidung nicht beeinflussen. Und doch tut sie es scheinbar. Die Parteien mögen dies kritisieren, sie können es aber nicht ignorieren.

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn ich Sie in Ihrem Erbrechtsprozess vertreten soll.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
1 z.B. Erbscheinsverfahren, Erbscheinseinziehung, Entlassung eines Testamentsvollstreckers
2 OLG Celle, Urteil vom 28.10.2009 - 14 U 77/09 - NJW 2010, 1535.
3 BVerfG, Beschluss vom 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09 - NJW 2011, 49.
4 BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 177/11 - Rn. 12.
5 BGH, Urteil vom 23.05.2012 - IV ZR 224/10 - Rn. 5 ff.
6 BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - XII ZB 141/12 - Rn. 16.
7 Rieble, NJW 2011, 819 (822).
8 BGH, Beschluss vom 15.03.2010 - II ZR 84/09 - NJW 2010, 1660.
9 Kaiser, NJW 2011, 2412 (2414).
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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