Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier berät Sie über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn sich ein Unternehmen in Ihrem Nachlass befindet.

Warum Unternehmer ein Testament benötigen

Sie haben ein Unternehmen im Nachlass? Vielleicht sind Ihre Liebe, Arbeitskraft und Ihr Geld in das Unternehmen geflossen? Sie arbeiten planvoll und organisiert? Lassen Sie nicht zu, dass nach Ihrem Tod das Chaos ausbricht!

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig dazu, dass mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden. Sie haben dann oft verschiedene Interessen und verfolgen verschiedene Ziele. Dies führt zu einem Streit über die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens. Und sind alle Ihre (möglichen) Erben zur Führung Ihres Unternehmens geeignet? Viele Unternehmen überleben den Tod ihres Inhabers nicht.

Nutzen Sie daher die Vorteile einer rechtzeitigen Regelung! Sie können dadurch den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern. Sie räumen Missverständnisse bei den (möglichen) Erben aus. Weichende Erben können Sie abfinden und frühzeitig auf einen anderen Lebensweg verweisen. Wenn Ihr Nachfolger feststeht, wird er sich mit Engegagement für Ihr Unternehmen einsetzen. Zudem können Sie für eine Absicherung Ihres Ehegatten sorgen.

Außerdem können Sie bei einer geplanten Unternehmensnachfolge steuerliche Möglichkeiten viel besser nutzen bzw. steuerliche Fallstricke vermeiden (Stichwort: Aufdeckung stiller Reserven).

Der Weg zu Ihrem Testament und Ihren Vorsorgeregelungen

Zunächst empfehle ich auch in diesen Fällen eine Erstberatung. Sodann gibt es in der Regel weitere Gespräche, zwischen denen ich ggf. Muster entwerfe. Es ist oft nötig, dass Sie sich darüber klar werden, wie Sie Ihre Nachfolge regeln wollen. Dazu sind häufig Gespräche in der Familie notwendig oder zumindest sehr empfehlenswert. Vielleicht verzichten weichende Abkömmlinge sogar auf ihren Pflichtteil, wenigstens gegenständlich beschränkt? Immerhin übernimmt der Unternehmensnachfolger auch das Risiko.

Die Regelung erschöpft sich nie in einem Testament. Flankierend müssen Vorsorgeregelungen für den Fall der Geschäftsunfähigkeit getroffen werden. Sie wollen auf keinen Fall, dass irgendein Berufsbetruer plötzlich Ihr Unternehmen führt!

Bitte kontaktieren Sie mich und ich helfe Ihnen weiter.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
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4,9 von 5 (41 Bewertungen)
★★★★★
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
★★★★★
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
★★★★★
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
★★★★★
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
★★★★★
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
★★★★★
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
★★★★★
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
★★★★★
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
★★★★★
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
★★★★★
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
★★★★★
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
★★★★★
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
★★★★★
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
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Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
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Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
★★★★★
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
★★★★★
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
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Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
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Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
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Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
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Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
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Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
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Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
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Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
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Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
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Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
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Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
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Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
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Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
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Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
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Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
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Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
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Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
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Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
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Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
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Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
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Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
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Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
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Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
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Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
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Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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