Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Erbausschlagung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier berät Sie zu der Frage, ob Sie eine Erbschaft ausschlagen sollten.

Ausschlagen oder nicht, das ist hier die Frage
Testament mit Aufschrift Nein Danke! Erbe werden Sie automatisch.1 Die Frage ist, ob Sie Erbe bleiben sollten. Durch die Erbausschlagung können Sie sich rückwirkend von der Erbenstellung befreien.2 Aber ist das auch die richtige Entscheidung? Diese Frage können wir in der Regel in einer Erstberatung beantworten.

Erbausschlagungsfrist

Sie haben 6 Wochen Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen.3 Diese Frist ist in der Regel zu kurz, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen. Die Erbausschlagungsfrist beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Erbausschlagungsfrist im Ausland aufhält.4 Den letzten Wohnsitz des Erblassers können Sie nicht (mehr) beeinflussen. Aber was halten Sie von einem kurzen Ausflug über die nächstgelegene Grenze? Wenn Sie schon einmal dort sind, produzieren Sie bitte auch ein paar ausländische Belege!

Hier können Sie die Erbausschlagungsfrist berechnen.

Die Erbausschlagungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall der Erbschaft und dem Grund seiner Berufung Kenntnis erlangt.5 Beim testamentarischen Erben beginnt die Frist nicht vor der Verkündung des Testaments.6 Schlägt der Erbe die Erbschaft nicht fristgemäß aus, gilt sie als angenommen.7

Achtung: Sie können die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn Sie die Erbschaft angenommen haben.8 Die Erbschaftsannahme ist formfrei möglich. Bitte vermeiden Sie Handlungen, die Ihnen als Erbschaftsannahme ausgelegt werden könnten. Füllen Sie auf keinen Fall Formulare des Nachlassgerichts aus und unterschreiben Sie nichts, falls Sie zu einer Testamentseröffnung beim Gericht eingeladen sind und hingehen wollen.

Kosten der Erbausschlagung

Hier können Sie berechnen, was die Erbausschlagung beim Nachlassgericht kostet. Die Kosten richten sich nach dem Wert des ausgeschlagenen Erbteils.

Gegenstandswert:

Taktische Erbausschlagung

Die Erbausschlagung kann vom Erben bewusst eingesetzt werden, um die Rechtsfolgen des Erbfalls zu gestalten. So bietet sich zum Beispiel aus steuerlicher Sicht teilweise eine Erbausschlagung gegen Abfindung an, damit die Erbschaftssteuerfreibeträge ausgeschöpft werden können. Ein überschuldeter Erbe kann zum Beispiel die Erbschaft ausschlagen, damit seine Kinder erben und seine Gläubiger nicht auf den Nachlass zugreifen können. Bei derartigen Gestaltungen sollte allerdings peinlich genau darauf geachtet werden, dass nicht ein Dritter zum Ersatzerben wird, an den die Beteiligten gar nicht gedacht haben.

Ein besonders wichtiger Fall der taktischen Erbausschlagung liegt vor, wenn der Erbteil aufgrund von Beschränkungen oder Beschwerungen weniger wert ist als der Pflichtteil. Dann kann der Erbe nach § 2306 BGB die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil fordern.

Buch 100 Mandate im Erbrecht Zum Thema Erbausschlagung habe ich im Buch "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" im Kapitel 8 die Mandatssituation 8.1 geschrieben.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
1 § 1922 Absatz 1 BGB.
2 § 1953 Absatz 1 BGB.
3 § 1944 Absatz 1 BGB.
4 § 1944 Absatz 3 BGB.
5 § 1944 Absatz 2 Satz 1 BGB.
6 § 1944 Absatz 2 Satz 2 BGB.
7 § 1943 letzter Halbsatz BGB.
8 § 1943 BGB.

4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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