Altchemnitzer Straße 16
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Vollmachtsmissbrauch

Hat der Bevollmächtigte das Konto abgeräumt? Ich helfe Ihnen, wenn Sie einen Vollmachtsmissbrauch vermuten oder wenn Ihnen der Missbrauch einer Vollmacht vorgeworfen wird.

Fälle zum Vollmachtsmissbrauch kommen mittlerweile so häufig vor, dass man sich darauf spezialisieren kann und muss.

Im Alter ist es meist erforderlich, dass eine Vertrauensperson Zugriff auf das eigene Konto erhält. Häufig wird hierfür eine Vorsorgevollmacht oder eine Kontovollmacht erteilt. Manchmal wird Online-Banking eingerichtet und teilweise wird auch einfach die eigene Geldkarte und PIN weitergegeben. Leider häufen sich die Fälle, in denen der Bevollmächtigte diese Befugnis missbraucht und Geld für sich abzweigt.
  • Auskunftspflicht und Rechnungslegung
  • Beschaffung und Auswertung der Kontoauszüge
  • Zahlungsanspruch
  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Prozessvertetung
Es gibt zwei Konstellationen, in denen der (angebliche) Missbrauch einer Vollmacht im Mittelpunkt steht:

Der Erblasser ist tot und das Geld ist weg.

Dies ist der häufigste Fall. Oft werden Vollmachstsmissbrauchsfälle erst nach dem Erbfall aufgerollt, da die Erben zuvor nichts davon wissen oder ihnen die rechtliche Handhabe fehlt. Nach dem Tod des Erblassers tauchen Abhebungen auf, die seine Lebensverhältnisse deutlich überstiegen haben. Es besteht der Verdacht, dass sich der Bevollmächtigte selbst bedient hat. Ein Motiv hierzu kann zum Beispiel sein, dass der Bevollmächtigte sich jetzt den Lohn nimmt, der ihm aus seiner Sicht moralisch für die vorangegangene Pflege des Vollmachtgebers zusteht.

Solche Mandate erfordern die richtige Stragie und Taktik. Es hängt viel davon ab, wie man den Bevollmächtigten fragt und wann man seine eigenen Informationen offenlegt. Die falsche Strategie kann dazu führen, dass der Bevollmächtigte die Auskünfte passend macht und die eigene Rechtsverfolgung endet, bevor sie begonnen hat.

Kontoauszüge

Zunächst einmal benötigen wir die Kontoauszüge für den fraglichen Zeitraum. Die Kontoauszüge für die letzen zehn Jahre erhalten die Erben bei der Bank. Das kann aber teuer sein. Hier tun sich insbesondere Sparkassen negativ hervor, die bis zu 12 € je Kontoauszug verlangen. Das ist deshalb ärgerlich, weil die Kontoauszüge meist im Original beim Bevollmächtigten vorliegen. Die Kontoauszüge gehören zum Nachlass und jeder Miterbe kann verlangen, dass ihm die Originale zur Einsichtnahme herausgegeben werden. Es ist nur leider meist nicht sinnvoll, diesem Anspruch gerichtlich durchzusetzen, weil dann zu viel Zeit verloren geht.

Wenn die Kontoauszüge vorliegen, sollte eine Excel-Tabelle mit allen fraglichen Abbuchungen und Überweisungen gefertigt werden. Achtung! Es genügt nicht, wenn man einfach alle Barabhebungen auflistet. Der Vollmachtgeber muss auch von irgendetwas gelebt haben. Also muss auch noch geprüft werden, wie der normale Lebensbedarf gedeckt wurde.

Wer hat das Geld genommen?

Barabhebungen sind ein Problem. Es muss geklärt werden, wer das Geld genommen hat. Das ist einfach, wenn Barauszahlungen getätigt wurden. Dann können bei der Bank Kopien der Barauszahlungsbelege angefordert werden.
Es ist hingegen schwierig, wenn der Erblasser einfach seine Geldkarte und PIN an den Bevollmächtigten gegeben hat. Eigentlich muss bei der Bank eine eigene Geldkarte für den Bevollmächtigten beantragt werden. Verstöße hiergegen wirken sich aber nicht aus. Je nach Konstellation muss der Bevollmächtigte Rechenschaft ablegen und mitteilen, welche Barabhebungen er getätigt hat. Wenn die Auskunft dahin erteilt wird, dass der Erblasser immer selbst am Geldautomaten war, dann ist die Frage, ob diese Auskunft widerlegt werden kann. War der Erblasser im Krankenhaus? Wie war sein Gesundheitszustand? War er (vermutlich) geschäftsfähig? Konnte er den Geldautomaten überhaupt noch erreichen?

Bezifferung und ggf. Klage

Wenn alle Informationen beschafft sind, beziffern wir den Anspruch gegenüber der Gegenseite. Dabei kommen schnell Beträge bis zu 100.000 € zusammen, wenn mehrere Jahre die gesamten Renteneinkünfte und zusätzlich das noch vorhandene Sparvermögen abgehoben wurden. Die Gegenseite ist oft nicht bereit, diese Beträge zu zahlen. Dann ist eine Klage erforderlich.

Immer gekümmert und jetzt soll ich auch noch bezahlen

Die andere Konstellation betrifft meist nahe Angehörige des Erblassers. Diese haben sich regelmäßig intensiv gekümmert und mit einer Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht die Geschäfte des Erblassers erledigt. Zum Problem werden diese Fälle meistens dann, wenn es sich um eine schlechte Vollmachtsgestaltung handelt, wie sie insbesondere bei Notaren nach meinen Erfahrungen fast ausnahmslos vorkommt. Dadurch entsteht oft eine Verpflichtung zur Rechnungslegung und Belegvorlage. Wenn die Belege dann nicht vollständig vorliegen, wird der Fall schwierig und ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit einem Auto ohne Airbag. Mit dem Auto lässt sich viel anfangen. Aber wenn es zum Unfall kommt, dann fehlt ein wichtiges Teil.

Ich helfe Ihnen bei der Auskunftserteilung und überlege mit Ihnen, ob und in welcher Höhe eine Zahlung an die Gegenseite geleistet werden sollte. Es gibt allerdings viele Erben, die voreilig eine (viel) zu hohe Wunschforderung beziffern und diese einklagen. Ich habe in der letzten Zeit mehrfach Klagen auf erhebliche Summen gesehen, die ganz oder ganz überwiegend gescheitert sind. Die Verteidigung gegen solche Klagen ist nicht ganz einfach. Wenn der "Luftballon" an Vorwürfen und hochgerechneten Ansprüchen präsentiert wird, muss man erst einmal "die Luft herauslassen" und den Richter davon überzeugen, dass der Klage die nötige Substanz fehlt. In diesen Verfahren kommt es entscheidend darauf an, wer was vortragen und beweisen muss (Darlegungslast, Beweislast, sekundäre Darlegungslast).

Ich helfe Ihnen gern. Bitte schildern Sie mir Ihren Fall.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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