Erbenhaftung
Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier hilft Ihnen dabei, als Erbe Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken.Wenn sich eine Erbschaft als wertlos herausstellt, ist dies ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn Sie als Erbe von Nachlassgläubigern aufgefordert werden, Nachlassverbindlichkeiten aus Ihrem sogenannten Eigenvermögen zu bezahlen. Das Eigenvermögen ist das Vermögen, das Sie unabhängig vom Erbfall haben, also alles, was Sie nicht geerbt haben.

Es stellen sich Fragen wie: Muss ich einen Nachlassinsolvenzantrag stellen? Sollte ich eine Nachlassverwaltung beantragen? Muss ich Einreden erheben (z.B. Dürftigkeitseinrede, Einrede des ungeteilten Nachlasses). Muss ich im Gerichtsverfahren oder beim Abschluss eines Vergleichs einen Vorbehalt beantragen oder vereinbaren? Muss ich vielleicht sogar eine Vollstreckungsgegenklage erheben? Hierbei helfe ich Ihnen gern.
Ich empfehle Ihnen zunächst eine Erstberatung. Es hängt dann in der Regel vom Verhalten des Gläubigers ab, ob eine weitere Vertretung erforderlich wird.
Weitere Informationen
Hier können Sie die Kosten eines Aufgebotsverfahrens berechnen.Ihr
Dr. Thomas Papenmeier