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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier hilft Ihnen bei der Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
  • Beschlussfassung und Durchsetzung
  • Schutz des Minderheitserben
  • Erbauseinandersetzung
  • Teilungsversteigerung
Kompanie ist Lumperie
Der Erblasser kann mehrere Personen zu seinen Erben einsetzen. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe hat einen ideellen Anteil an der Erbengemeinschaft. Er kann diesen Erbteil veräußern.1 Er kann aber nicht ohne die anderen Miterben auf die einzelnen Nachlassgegenstände zugreifen.2

Verwaltung der Erbengemeinschaft

Haus mit 3 Spielfiguren in einem Kreis Die Verwaltung einer Erbengemeinschaft ist häufig schwerfällig. Für ordentliche Verwaltungsmaßnahmen ist immer eine Mehrheit der Miterben (nach Erbquoten) erforderlich. Bei außerordentlichen Maßnahmen und Verfügungen müssen sogar alle Erben mitwirken. Ein einzelner Miterbe, der keine Mehrheit hat, kann nur ausnahmsweise im Rahmen sogenannter Notverwaltungsmaßnahmen allein handeln. Der einzelne Miterbe kann im Klageweg eine ordnungsgemäße Verwaltung erzwingen. Die Abgrenzung zwischen ordentlichen Verwaltungsmaßnahmen, außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen und Notverwaltungsmaßnahmen ist im Einzelfall schwierig.

Gesamtschuldnerische Haftung von Miterben

Miterben haften für die Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner.3 Das bedeutet, dass ein Nachlassgläubiger jeden Miterben einzeln und in voller Höhe in Anspruch nehmen kann. Der Miterbe muss die Forderung zunächst bezahlen (wenn sie berechtigt ist und dem Miterben keine erbrechtlichen Einreden zustehen). Sodann kann der zahlende Miterbe von den anderen Miterben verlangen, dass diese den verauslagten Betrag entsprechend ihrer Erbquoten tragen.4

Nun kommt es vor, dass ein Miterbe eine Forderung begleicht, die eigentlich verjährt war. Wenn dieser Miterbe von den anderen Miterben die Ausgleichung verlangt, dann sind diese nicht erfreut. Der BGH entschied jedoch, dass die Ausgleichungspflicht besteht, obwohl die ursprüngliche Forderung verjährt ist.5 Damit lässt sich die Verjährungseinrede umgehen, indem ein Miterbe "überzeugt" wird, trotz Verjährung zu zahlen. Als Ausweg bleibt dann nur, wenn der Ausgleichungsanspruch nach § 426 Absatz 1 BGB verjährt ist oder ein nachweisbarer Rechtsmissbrauch vorliegt.6

Erbauseinandersetzung

Miterben beraten über die Erbauseinandersetzung.

Zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft müssen die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt7, das unteilbare Nachlassvermögen versilbert8 und zuletzt das verbleibende Vermögen aufgeteilt9 werden. Hierbei sind gegebenenfalls lebzeitige Vorempfänge einzelner Miterben auszugleichen.10

Das mag einfach klingen, in der Praxis ist es häufig erforderlich, dass wir eine Strategie entwickeln, die zu Ihrem Fall und zu Ihren Interessen passt. Der beste und häufigste Weg ist eine außergerichtliche Einigung zwischen den Miterben. Das schließt es nicht aus, dass über Teilfragen zwischendurch ein Prozess geführt wird, wenn der Gegner uneinsichtig ist.

Benötigen Sie Hilfe bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft? Bitte rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
1 § 2033 Absatz 1 BGB.
2 § 2033 Absatz 2 BGB.
3 § 2058 BGB.
4 § 426 BGB.
5 BGH, Teilurteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05 - NJW 2010, 435 = ZEV 2010, 144.
6 § 242 BGB.
7 § 2046 BGB.
8 § 2042 Absatz 2 BGB i.V.m. §§ 753 ff. BGB.
9 § 2047 BGB, § 753 BGB.
10 §§ 2050 ff. BGB.
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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