Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Ausgleichung unter Abkömmlingen

Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben oder wie gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind untereinander zur Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB verpflichtet (sofern der Erblasser das nicht ausgeschlossen hat und ein ausgleichungspflichtiger Vorempfang vorliegt.) Nachfolgend können Sie die Ausgleichung berechnen.

Zeitpunkt des Erbfalls:
Netto-Nachlass:
Anzahl der Abkömmlinge:
Erbquote des einzelnen Abkömmlings: /


(Hier erscheint das Ergebnis, wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben.)


Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier