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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Erbengemeinschaft

Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so bilden diese eine Erbengemeinschaft.1 In der Erbengemeinschaft prallen verschiedene Interessen aufeinander. Der eine will schnell raus, der andere will blockieren. Ich helfe Ihnen gern dabei, Ihre Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.
  1. Was ist eine Erbengemeinschaft?
  2. Verwaltung der Erbengemeinschaft
  3. Wie setze ich eine Erbengemeinschaft auseinander?
    1. Teilungsplan
    2. Erbteilsübertragung
    3. Abschichtung
  4. Was ist die Ausgleichung?

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Es gibt zwei Arten von Erbengemeinschaften. Die erste Art entsteht, wenn ein Erblasser bewusst mehrere Personen zu seinen Erben einsetzt. Ein vorausschauender Erblasser trifft Regelungen dazu, wie die Erbengemeinschaft verwaltet und auseinandergesetzt wird. Gegebenenfalls ordnet er dazu Testamentsvollstreckung an.

Häufiger sind hingegen die Erbengemeinschaft, bei der sich der Erblasser keine oder zu wenige Gedanken gemacht hat. Diese Erbengemeinschaft ist eine Zufallsgemeinschaft. In ihr treffen sich Personen zufällig, ohne dass sie sonst freiwillig etwas miteinander unternehmen würden. Das führt zu zahlreichen Problemen.

Der Nachlass ist gesamthänderisch gebunden. Jedem Miterben gehört ein Anteil am Ganzen, aber niemand kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen.

Eine Erbengemeinschaft besteht aus der Ehefrau zu 1/2 und den beiden Kindern zu je 1/4. Im Nachlass befinden sich unter anderem 10.000 € in bar. Niemand darf einen Anteil in Höhe seiner Erbquote entnehmen. Ausnahme: Wenn alle einverstanden sind, ist die Entnahme als Teilauseinandersetzung möglich.

Verwaltung der Erbengemeinschaft

In der Erbengemeinschaft gehört jedem ein Anteil am Nachlass, aber nichts davon richtig. Die Verwaltung der Nachlassgegenstände folgt umständlichen Regeln. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht zwischen einem wertvollen Gemälde und einem alten Kugelschreiber. Wer seine Rechte in einer Erbengemeinschaft bis ins letzte Detail ausstreiten möchte, der verliert sich in den endlosen Weiten der Hausratsgegenstände. Das Gesetz kennt drei Arten von Verwaltungsmaßnahmen:
  • ordentliche Verwaltung (Mehrheitsentscheidungen)2
  • außerordentliche Verwaltung (einstimmige Entscheidungen)
  • Notverwaltung (Jeder Miterbe kann Notverwaltungsmaßnahmen treffen.)3
So einfach diese Unterscheidung auf den ersten Blick erscheint, so schwierig ist sie in der Praxis. Es lässt sich regelmäßig nicht sicher abgrenzen, ob eine Verwaltungsmaßnahme noch ordnungsgemäß ist oder nicht. Ebensowenig ist sicher, ob eine Notverwaltungsmaßnahme wirklich erforderlich war oder ob es ein milderes Mittel gab. Die Entscheidung hängt letztlich vom Richter und von den Argumenten der Beteiligten ab. Dieses Problem haben allerdings alle Beteiligten, was bei Verhandlungen auch förderlich sein kann.

Wie setze ich eine Erbengemeinschaft auseinander?

Auch wenn Erbengemeinschaften manchmal lange bestehen können, sind sie doch auf die Auseinandersetzung gerichtet. Der Nachlass soll nicht auf Dauer mehreren Miterben gehören.

Kompanie ist Lumperie.
Das Gesetz gibt einen schwierigen Weg zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vor. Zunächst werden die Nachlassverbindlichkeiten beglichen.4 Danach werden alle Gegenstände, die nicht teilbar sind, versilbert. Am Ende muss ein Miterbe einen Teilungsplan erstellen und die Zustimmung der anderen Miterben notfalls einklagen. Dieses Vorgehen wird häufig als "Mikado" bezeichnet. "Wer sich zuerst bewegt, der verliert."

In der Praxis läuft die Auseinandersetzung in der Regel anders. Die Miterben streiten sich - notfalls vor Gericht - über die Positionen, die wirtschaftlich bedeutsam und klärungsbedürtig sind. Danach einigen sich die Miterben über den Rest. Technisch ist es möglich, den gesamten Nachlass in einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung zu verteilen. Es ist auch möglich, dass ein Miterbe oder mehrere Miterben im Wege der Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Dafür erhalten die ausscheidenden Miterben eine Abfindung aus dem Nachlass. Die Abschichtung ist formfrei möglich. Dies gilt auch dann, wenn im Nachlass Grundstücke sind. Eine notarielle Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn als Abfindung ein Grundstück (oder ein anderer beurkundungspflichtiger Gegenstand) geleistet werden soll. Andernfalls genügt die notarielle Beglaubigung einer Bewilligung zur Änderung des Grundbuches. Die Abschichtung spart Notarkosten. Die Beurkundung einer Auseinandersetzungsvereinbarung kostet ein Vielfaches der bloßen Beglaubigung einer Bewilligung zur Grundbuchberichtigung.

Auseinandersetzung mit Teilungsplan

Der traditionelle Weg zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erfordert einen Teilungsplan. Der Teilungsplan muss alle dinglichen Erklärungen enthalten, um die Nachlassgegenstände einzelnen Miterben zuzuordnen, also insbesondere die Übereignung beweglicher Gegenstände, die Auflassung von Grundstücken und die Abtretung von Forderungen.

Erbteilsübertragung

Wenn alle Miterben ihren Erbteil auf einen Miterben übertragen, ist die Erbengemeinschaft damit auseinandergesetzt. Der verbleibende Miterbe wird Alleineigentümer aller Nachlassgegenstände. Die Erbteilsübertragung muss notariell beurkundet werden.5

Abschichtung

Die Abschichtung ist im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Es gab sie aber rein faktisch wohl schon immer. Ein Miterbe erhält eine Abfindung und scheidet dafür aus der Erbengemeinschaft aus. Die Abschichtung erfolgt durch eine formfreie Erklärung aller Miterben. Eine besondere Form muss nur eingehalten werden, wenn die Abfindung einen formbedürftigen Gegenstand betrifft. Wird als Abfindung ein Grundstück geleistet, ist ein Notar erforderlich.

Was ist die Ausgleichung?

Wenn der Erblasser einem Abkömmling zu Lebzeiten etwas zuwendet, benachteiligt er dadurch zugleich die anderen. Der Erblasser kann diese Benachteiligung im Erbfall wieder ausgleichen. Wenn der Erblasser einem Abkömmling eine Ausstattung macht, geht das Gesetz sogar davon aus, dass er die Ausgleichung im Erbfall möchte. Bei anderen Zuwendungen muss der Erblasser das anordnen. Die Ausgleichung sorgt dafür, dass "unter dem Strich" jeder Abkömmling gleichviel erhält.

Für die konkrete Berechnung habe ich einen Ausgleichungsrechner erstellt.
Ausgleichung Rechner


Wieso ergeben sich "krumme" Werte? Das liegt daran, dass das Geld ständig an Wert verliert. Diesen Geldwertverfall bzw. Kaufkraftschwund muss man herausrechnen. Das nennt sich Indexierung. Mein Ausgleichungsrechner macht das automatisch.

Ich helfe Ihnen gern mit Ihrer Erbengemeinschaft.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
1 § 2032 Absatz 1 BGB.
2 § 2038 Absatz 2 Satz 1 BGB, § 745 Absatz 1 BGB.
3 § 2038 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB.
4 § 2046 Absatz 1 Satz 1 BGB.
5 § 2033 Absatz 1 Satz 2 BGB.
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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