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09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Vollmachtsmissbrauch - Muster

Ein Bevollmächtigter hat seine Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht missbraucht? Es sind unerklärbare Abhebungen auf dem Kontoauszug? Was nun?

Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Muster, um die Bank und den Bevollmächtigten anzuschreiben. Wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen, helfe ich Ihnen gern weiter.

Vollmachtswiderruf gegenüber der Bank

[Im Betreff Kontonummer angeben, wenn bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein Miterbe des Erblassers [..., geboren am ..., verstorben am ..., zuletzt wohnhaft ...]. Ich füge Ihnen eine Ausfertigung des Erbscheins bei [wenn nicht vorhanden: das, was Sie haben: Testament, Eröffnungsniederschrift, Geburtsurkunde].

Ich widerrufe
- sämtliche Vollmachten, die der Erblasser erteilt hat,
- sämtliche Einzelverfügungsbefugnisse für Konten des Erblassers und
- sämtliche Weisungen, die der Erblasser oder ein Bevollmächtigter erteilt haben.

Die Widerrufserklärung erfolgt sowohl in meinem eigenen Namen, als auch im Namen der Erbengemeinschaft. [bei Alleinerbe weglassen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Schreiben an den Bevollmächtigten

Sehr geehrte Frau/Herr ...,

ich bin ein Miterbe des Erblassers [..., geboren am ..., verstorben am ..., zuletzt wohnhaft ...]. Ich füge Ihnen eine Ausfertigung des Erbscheins bei [wenn nicht vorhanden: das, was Sie haben: Testament, Eröffnungsniederschrift, Geburtsurkunde].

Ich widerrufe hiermit sämtliche Vollmachten, die Ihnen der Erblasser erteilt hat. Der Widerruf erfolgt sowohl in meinem eigenen Namen, als auch im Namen der Erbengemeinschaft. [letzten Satz bei Alleinerbe weglassen]

Ich fordere Sie auf,
1. alle Vollmachtsurkunden zu meinen Händen herauszugeben und
2. Auskunft zu erteilen, ob und an wen Sie Untervollmachten erteilt haben.

Sie haben Geld vom Konto des Erblassers abgehoben. Nach §§ 666, 259 Abs. 1 BGB müssen Sie über die Auftragsführung Rechenschaft ablegen. Falls Sie aus der Auftragsführung Geld erlangt haben, müssen Sie dieses an die Erbengemeinschaft herausgeben (§ 667 BGB). Falls Sie Geld auftragswidrig verwendet haben, müssen Sie hierfür Schadensersatz leisten (§ 280 BGB). Ich fordere Sie daher weiterhin auf,

3. Rechenschaft über Ihre Auftragsführung abzulegen und hierzu ein geordnetes Verzeichnis aller Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Soweit Belege vorhanden sind, sind diese vorzulegen;
4. den sich aus der Rechnungslegung ggf. ergebenden Betrag an die Erbengemeinschaft nach dem Erblasser zu zahlen.

Für die Erfüllung der unter 1.–3. genannten Ansprüche setze ich Ihnen eine Frist bis zum .... Weiterhin fordere ich Sie bereits jetzt auf, den sich nach 4. ergebenden Betrag an die Erbengemeinschaft zu zahlen.

[Bei Alleinerben jeweils: an mich zu zahlen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Wenn Sie sich um nichts kümmern wollen, können Sie mich auch direkt beauftragen. In der Regel ist es jedoch empfehlenswert, dass Sie den Bevollmächtigten zunächst selbst in Verzug setzen. Das hat zur Folge, dass der Bevollmächtigte Ihre Anwaltskosten als Verzugsschaden ersetzen muss, wenn er die Rechnungslegung nicht (vollständig) erteilt.

Zugangsnachweis

Sie müssen dafür sorgen, dass der Zugang des Schreibens nachweisbar ist. Hierzu können Sie den Gerichtsvollzieher beauftragen oder einen Boten einsetzen. Ein Einschreiben mit Rückschein funktioniert dann, wenn der Empfänger es entgegennimmt.
Zu empfehlen ist in der Regel ein Einwurfeinschreiben. Bei diesem bestätigt der Postbote, dass er den Brief eingeworfen hat. Bitte drucken Sie sich unbedingt die Bestätigung der Post aus, die Sie nach einigen Tagen im Internet abrufen können. Das Einschreiben sollten Sie nach Möglichkeit nicht selbst abschicken, sondern eine andere Person. Diese Person sollte sinngemäß das nachfolgende Protokoll anfertigen und unterzeichnen.

Protokoll

Ich habe das Schreiben vom heutigen Tag an Frau/Herrn ... zunächst kopiert und sodann in einen Briefumschlag gesteckt und bei der Post [Bezeichnung der Postfiliale] als Einwurfeinschreiben versandt. Die Kopie des Schreibens und den Beleg der Post habe ich an dieses Protokoll angeheftet.

[Ort, Datum]

[Unterschrift]

Warten Sie nun, bis die Frist verstrichen ist oder Sie eine Antwort vom Bevollmächtigten erhalten haben! Danach kommt der komplizierte Teil. Fehlende Auskünfte müssen nachgefordert und ggf. eingeklagt werden. Die Auskünfte müssen rechtlich bewertet werden. Am Ende müssen Sie Ihren Anspruch beziffern und durchsetzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, mich mit der Bearbeitung Ihres Falls zu beauftragen.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier 
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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