Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
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Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Erbrecht mit einem Notar zu tun haben

Ich habe immer wieder Mandanten, die mit der Unterschrift beim Notar einen schweren Rechtsverlust erlitten haben. Die nachfolgenden Hinweise sollten Sie beachten, damit Sie gar nicht erst in diese Situation kommen.

Im Wort Notar steckt auch die Not
Vorsicht ist hier das Gebot!

  1. Keine Eile - Sie müssen nicht unterschreiben
  2. Fragen fragen fragen!
  3. Beweissicherung
  4. Auf den Verzicht verzichte!
  5. Beratung beim Fachanwalt für Erbrecht

Keine Eile - Sie müssen nicht unterschreiben

Sie sollten nie etwas unterschreiben, was Sie nicht zu 100% verstanden haben, das heißt Satz für Satz und Wort für Wort. Diese Regel gilt überall, nicht nur beim Notar. Sie gilt aber gerade auch beim Notar, da Sie den Notar nur aufsuchen, wenn das Geschäft wichtig ist.
Bestehen Sie darauf, dass Sie den vollständigen Entwurf vor der Beurkundung erhalten, damit sie ihn in Ruhe zu Hause durchlesen können. Manche Notare geben den Entwurf nur an einen Vertragspartner mit dem Hinweis, dass dieser den Entwurf weiterleiten soll. Das macht der Vertragspartner aber nicht immer. Bei der Beurkundung liest der Notar die gesamte Urkunde noch einmal vor. Sie sollten unbedingt in Ihrem Entwurf mitlesen, damit sich in der Urkunde nichts verändert hat.
Seien Sie besonders vorsichtig bei Änderungen in letzter Minute. Ich habe es schon erlebt, dass der Notar in der Beurkundung einen Satz eingefügt hat, der die gesamte Urkunde ins Gegenteil verkehrt hat. Der Urkunde sah man am Ende nicht mehr an, wie sie entstanden war. Es befanden sich nur an der fraglichen Stelle zwei Punkte als Satzzeichen, weil das vermutlich in der Eile übersehen wurde. Sie sollten in einer solchen Situation keinen falschen Respekt zeigen. Lassen Sie den Termin platzen und nehmen Sie den geänderten Entwurf mit nach Hause! Dort können Sie den geänderten Vertrag in Ruhe überschlafen oder sich Rat einholen.
Die psychologische Situation beim Notar kann schwierig sein. Ihr Vertragspartner und Sie sind angereist, teilweise auch über weite Entfernungen. Vielleicht haben Sie oder Ihr Vertragspartner sogar einen Tag Urlaub genommen. Es wäre doch schade, wenn das alles umsonst gewesen wäre, weil die Beurkundung nicht zustande kommt. Zudem ist der Notar vielleicht freundlich und wiegt Sie mit allgemeinen Floskeln in der Sicherheit, dass das schon alles passt. Und vielleicht werden Sie in dieser Situation gerade über den Tisch gezogen, weil Ihre Gegenwehr verringert ist. Versuchen Sie daher unbedingt, sich aus der Situation zu lösen. Wenn Sie den Termin einfach abbrechen, dann ist eben ein Urlaubstag pfutsch, Sie haben ein paar Reisekosten verschwendet und der Notar ist sauer. Aber schlimmer wäre es doch, wenn Sie stattdessen zum Beispiel unbedacht auf Ihren Pflichtteil verzichten.

Fragen fragen fragen!

Ich höre immer wieder von Mandanten, dass sie sich nicht getraut haben, den Notar zu fragen - jedenfalls nicht mehrfach. Das beginnt bereits beim Verständnis. Wenn der Notar zu leise redet oder Sie seinen Dialekt nicht verstehen, dann dürfen Sie nicht aufgeben. Erzwingen Sie, dass Sie jedes einzelne Wort verstehen! Fragen Sie immer wieder nach! Wenn der Notar nicht in der Lage ist, mit Ihnen verständlich zu kommunizieren, dann gehen Sie!
Das selbe gilt für die Rechtsausführungen des Notars. Der Notar muss Ihnen die rechtlichen Folgen der Urkunde so erklären, dass Sie sie verstehen. Teilweise nehmen Notare einen Teil ihrer Belehrungen mit in die Urkunde auf. Damit will sich der Notar dagegen absichern, dass Sie ihm später einen Beratungsfehler vorwerfen. Sie sollten dem Notar das wiederum nicht so einfach durchgehen lassen. Wenn der Notar eine Belehrung in die Urkunde aufnimmt, dann genügt es nicht, dass er einen - für Sie - unverständlichen Satz vorliest. Der kann zum Beispiel so lauten: "Der Notar hat die Beteiligten über etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche belehrt." Mit dem Vorlesen dieses Satzes ist für Sie jedoch nichts gewonnen. Erzwingen Sie die Belehrung. Was bedeutet das nun im Detail. Wer kann hier wann welche Ansprüche geltend machen?

Beweissicherung

Das eigentliche Problem beim Notar ist die fehlende Beweissicherung. Wenn Sie später nachweisen könnten, dass der Notar fehlerhaft beraten hat, könnten Sie Ihre Willenserklärung anfechten oder den Notar in die Haftung nehmen. In der Praxis läuft das hingegen meist anders. Es wird in der Regel unterstellt, dass der Notar belehrt hat, weil er eine Pflicht zur Belehrung hatte. Es ist absurd, aus der Belehrungspflicht darauf zu schließen, dass der Notar tatsächlich belehrt hat. Damit wird behauptet, dass Notare ihren Belehrungspflichten in der Regel ordnungsgemäß nachkommen und dies nur im Ausnahmefall nicht tun. Nach den Urkunden, die ich schon so gesehen habe, würde ich das nicht unterschreiben - jedenfalls nicht im Erbrecht.
Wenn der Notar später als Zeuge vernommen wird, dann sagt er in der Regel aus, dass er sich bei 3.000 bis 5.000 Urkunden im Jahr nicht mehr an den konkreten Einzelfall erinnern könne. Er sei sich aber trotzdem sicher, dass er ordnungsgemäß belehrt habe, weil er immer ordnungsgemäß belehre. Alles andere würde auch dazu führen, dass der Notar seinen Haftungsfall eingestehen müsste.
Wie begegnen Sie nun dieser misslichen Lage? Ideal wäre es, wenn Sie möglichst viele schriftliche Äußerungen des Notars erhalten würden. Wichtig ist es auch, dass Sie die verschiedenen Vertragsentwürfe aufbewahren, damit der Entstehungsprozess des Vertrags nachvollzogen werden kann. Idealerweise haben Sie beim Beurkundungstermin noch einen Zeugen mit. Auf den Zeugen sollten Sie sich jedoch nicht zu sehr verlassen. Zum einen kann der Zeuge ausfallen, zum anderen wird das Problem teilweise erst Jahrzehnte später bekannt und dann ist die Erinnerung in großen Teilen verblasst.

Auf den Verzicht verzichte!

Der Notar empfiehlt nicht selten, dass die Kinder einen Pflichtteilsverzicht oder sogar einen Erbverzicht abgeben sollen. Davon gibt es dann noch verschiedene Varianten. Zum Beispiel kann der Pflichtteilsverzicht auf Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen einer konkreten Grundstücksübertragung beschränkt werden. Wird der Verzicht unentgeltlich abgegeben, ist der Verzichtende am Ende immer der Dumme. Es gibt andere Gestaltungen, die den Interessen der Beteiligten viel besser gerecht werden. Es gibt in der Regel keinen Grund für einen unentgeltlichen Erbverzicht, Zuwendungsverzicht oder Pflichtteilsverzicht.

Beratung beim Fachanwalt für Erbrecht

Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht einholen, wobei ich natürlich nur für meine eigene Beratung garantieren kann. Gerade bei schlechten Notarentwürfen bedeutet das teilweise mühevolle Kleinstarbeit.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit einem Notar gemacht? Gerne können Sie mir davon berichten. Ich würde die Gelegenheit nutzen, um diesen Ratgeber um weitere Hinweise zu ergänzen.

Ihr

Dr. Thomas Papenmeier
4,9 von 5 (41 Bewertungen)
Danke für die Hilfe mit meinem Pflichtteilsanspruch.
Peter M. – 22.06.2026
Sehr nette und überaus kompetente Beratung bezüglich einer Erbangelegenheit. Schnelle Antwort zur Ko … mehr
I. F. – 06.10.2024
Ich habe Herrn Dr. Papenmeier im Zuge eines Pflichtteilsstreites beauftragt und kann mitteilen, dass … mehr
D. S. – 15.05.2024
Die Tochter meines Mannes hat den Pflichtteil gefordert. Herr Dr. Papenmeier hat mir dabei geholfen, … mehr
B. B. – 22.06.2023
Professionelle, sach- und fachliche Beratung in Sachen Erbschaft. Sehr gute Kommunikation mit Frau u … mehr
R. J. – 06.09.2021
Vielen Dank Herr Kollege für den praktikablen Indexrechner! Mit kollegialen Grüßen, Dr. Sonja Köhler
S. K. – 16.11.2020
Herr Dr. Papenmeier hat auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechtes eine sehr hohe Kompetenz. In den G … mehr
W. R. – 22.01.2020
Herr Papenmeier hat hervorragend sachgerecht und praxistauglich Auskunft erteilt, wo andere "herumei … mehr
J. K. – 17.06.2019
Die Auskunft war eindeutig und vorerst zufriedenstellend. Gegebenenfalls wird eine Beratung bei Dr.T … mehr
K. L. – 15.11.2018
sehr kompetente, unkomplizierte Bearbeitung, kann ich nur weiterempfehlen
E. F. – 11.09.2018
Sehr menschliche und überaus kompetente Beratung bei sehr fairen Honorar. Ich habe mich immer, auch  … mehr
D. K. – 03.10.2017
Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Professionelle und sympatische Beratung. Ich bin mit der Leistung von … mehr
U. K. – 02.10.2017
Seit 30 Jahren keinen Kontakt zum Vater. Dr. Papenmeier hat mir meinen Pflichtteil verschafft. Abwic … mehr
M. N. – 21.09.2017
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr … mehr
M. M. – 04.02.2017
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt  … mehr
L. B. – 20.10.2016
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Se … mehr
M. L. – 20.06.2016
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
Y. K. – 20.05.2016
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner  … mehr
R. S. – 15.02.2016
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung anfechten wollte. Er wollte mein Erbe als V … mehr
A. K. – 13.02.2016
Antwort der Kanzlei: Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtt … mehr
W. B. – 26.11.2015
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und … mehr
D. K. – 26.10.2015
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
S. F. – 25.10.2015
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester h … mehr
A. V. – 04.09.2015
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
T. U. – 17.08.2015
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten h … mehr
S. J. – 23.07.2015
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen L … mehr
J. M. – 09.07.2015
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
J. K. – 23.06.2015
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nah … mehr
O. B. – 30.05.2015
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
F. S. – 19.05.2015
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.er … mehr
T. B. – 05.05.2015
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei … mehr
R. L. – 30.04.2015
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie  … mehr
I. U. – 16.04.2015
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte,  … mehr
U. M. – 04.04.2015
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen! Vielen Dank!
A. P. – 02.04.2015
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etw … mehr
A. H. – 26.03.2015
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
M. M. – 19.03.2015
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteige … mehr
B. H. – 10.03.2015
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er un … mehr
S. B. – 06.03.2015
Gute Beratung. Danke.
E. S. – 02.03.2015
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplü … mehr
M. S. – 28.02.2015
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren be … mehr
T. B. – 26.02.2015
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