Altchemnitzer Straße 16
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 - 28 26 90 79

Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht



Indexierung - Zeitraum

Wenn monatliche Zuwendungen erfolgen, müssen diese für jeden Monat einzeln indexiert werden. Dabei hilft das nachfolgende Skript. Derzeit sind die Indexwerte bis 12/2024 hinterlegt.

Achtung: Teilweise werden anstelle der monatlichen Werte die Jahresdurchschnittswerte benutzt. Das ist aus meiner Sicht nicht exakt, da die Vorschriften jeweils auf einen Zeitpunkt abstellen. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass ein Richter den für ihn einfachsten Weg wählt. Zudem kann hier auch die Abschmelzung berücksichtigt werden, falls es um die Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen geht.

Der Verbraucherpreisindex existiert erst sein Januar 1991 für Gesamtdeutschland. Davor gibt es nur Werte für die alte Bundesrepublik Deutschland. Diese können nicht genommen werden, falls der Fall auf dem Gebiet der neuen Länder spielt. Deshalb habe ich dieses Skript auf die Zeit ab 1991 begrenzt.

Wert
Datum der ersten Zuwendung:
Datum der letzten Zuwendung:
Datum des Erbfalls:
Abschmelzung?


(Hier erscheint das Ergebnis, wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben.)

Die Indexierung benötigen Sie zum Beispiel bei der Berechnung der Ausgleichung.



Erbrechtskanzlei Papenmeier

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Thomas Papenmeier